Vorschriften Straßenbahn Deutschland

Sonstiges zum Thema Straßenbahnen: Hier wird über das diskutiert, was thematisch nicht in die anderen Foren passt
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Kezia
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Vorschriften Straßenbahn Deutschland

Beitrag von Kezia »

Liebe Straßenbahn-Fans und Straßenbahnfahrer,

zwecks Fernstudium zur Verkehrstechnikerin muss ich einige Projekte abgeben. Für den aktuellen Beleg soll ich einen Dienstunterricht für FiF Straßenbahn konzipieren. Ich stoße aber leider bei meiner Internetsuche auf Grenzen.

Wie heißen die Ausbildungsanleitungen und Regelwerke, an die sich Straßenbahnfahrer zu halten haben? Fahrerpersonalgesetz, Fahrerpersonalverodnung,
BoSTrab und Personenbeförderungsgesetzes,, BOKraft, EBO, ESBO, BOA/EBOA konnte ich finden. Ich kann aber nicht vorstellen, dass das alles ist.


Wie lauten speziell die Richtlinien, die das handeln von Straßenbahnfahrern vorgeben? Bei Eisenbahnern ist es die RIL 408......etc.

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Der Dienstunterricht soll auf 8 Stunden mit je 45 min ausgelegt werde. Ich habe mir folgende Themen überlegt:


Neue Aktualisierung und Änderung von Regelwerken
Signale Wiederholung
Praxistraining am Fahrzeug (Fahrzeugcheck, Fahrzeugstörungen, Verhalten bei Störungen, Arbeitssicherheit)

Verhalten in Konfliktsituationen mit Fahrgästen (Vorgegeben)

Habt Ihr weitere Vorschläge oder konntet bereits am Dienstunterricht teilnehmen? Ich freue mich über Rückmeldungen?

Viele Grüße

Kezia

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M73
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Re: Vorschriften Straßenbahn Deutschland

Beitrag von M73 »

Soweit es mein geringer Kenntnisstand es zulässt, vermute ich mal, daß es Bundeseinheitliche Ausbildungspläne ect. nicht geben wird. Lediglich in den Neuen Bundesländern gibt es wohl sowas, wie ein einheitliche Ausbildung zum Straßenbahnfahrer - wohl noch aus DDR-Zeiten übrig....
In der BRD-West war und ist meines Kenntnisstandes eine Ausbildung betriebsabhängig - die BOSTRAB gibt hier wohl nur eine Linke und rechte Grenze vor - der Rest obliegt dem nach dem Verantwortliche Betriebsleiter und der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde... Und so könnte so ein Ausbildungsleitfaden in jedem Betrieb anders heißen...

Soviel ich noch weiß, war zu Mauer-Zeiten in BRD-Westen ein Trambahnfahrer nur Betriebsintern abgenommen und musste bei einem Stadt-Wechsel die Prüfung dort komplett wiederholen - das wurde damals auch noch dadurch unterstützt, daß nicht mal 2 betriebe einen geleichen Wagentypen vorweisen konnten - anders, als in der DDR...

Das einheitlichste Regelwerk ist die BOSTRAB, wobei diese viel Platz für Interpretationen läßt und auf unzählige andere Dokumente verweist.

Ich bin mir nicht sicher, ob das der aktuelle Stand ist.... vor 1988 war das im Westen so...

Sorry - Mehr kann ich nicht beitragen...
Ich freue mich, wenn es regnet. Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch .
(Karl Valentin, Münchner Volksschauspieler und Humorist)

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