Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Diskussionen zur Technik der Straßenbahn
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Möckern-Peter
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Möckern-Peter »

Das war aber wohl auch die NVK-Absicht: Leipziger Wagen zu beschaffen, weil die immerhin besser waren*. Die Halleschen bloß, weil die Leipziger Laufgestelle ja nichts genützt hätten; ergo als Laufgestell-Lieferanten, unter Verzicht auf den Wagenkasten. Eine Nutzbarmachung beider Bestände wäre mittels Gestellen zweier Spurweiten eh nicht gegangen; auch war Betrieb mit 2 Bw. wohl nicht beabsichtigt. *Dabei waren wiederum die Rostocker negativ verblüfft, was da so aus Leipzig kam... Bei Kenntnis der eigenen Pflege waren schon unsere ein Kulturschock! Wären in Rostock gar Hallesche angekommen (mal angenommen, das wäre gegangen), hätten sie glaube 'nen Herzkasper gekriegt oder geschrieen, bis der Arzt aus Gehlsdorf mit der Jacke kommt...

Die kurze Zeit... Nun, meines Wissens nach wurden die Leipziger dann quasi ohne Kleinspannung genutzt, also auf altmodisch umgebaut, quasi auf Niveau der 1920er Tw. - ohne Türschließung usw. Auch beachte man die antiquierte Abreißvorrichtung...!
Wenn alle Betriebe nur T6/KT4(t)/KT8 verwenden würden, wäre die Welt eintöniger. Schöner wäre sie trotzdem!

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Wurstblinker
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Wurstblinker »

Möckern-Peter hat geschrieben: Die kurze Zeit... Nun, meines Wissens nach wurden die Leipziger dann quasi ohne Kleinspannung genutzt, also auf altmodisch umgebaut, quasi auf Niveau der 1920er Tw. - ohne Türschließung usw. Auch beachte man die antiquierte Abreißvorrichtung...!
Die Geschichte der Gotha-Bw in Chemnitz: so kurz, wie sie zeitlich war, so lang ist sie auch...

Erster war der ex-Hallenser 404, der eine umfangreiche HU in Kappel spendiert bekam. An dem wurde wirklich viel gemacht, der sah wie neu aus mit seiner Wagennummer 631. Der zweite, ex Leipzig 938 wurde in Altendorf umgebaut. Nur die Stirnbleche und die mittleren Seitenbleche (des LVB-Logos wegen) wurden umlackiert, der Rest blieb. Daher hatte er als einziger auch den blauen Zierstreifen in Originalhöhe. Diese beiden Wagen gingen völlig ohne Kleinspannungsanlage in Betrieb; auch das Rücklicht wurde in Reihenschaltung von der Fahrspannung gespeist. Nach wenigen Tagen Einsatz (und noch vor dem Ersteinsatz der 633) erhielten die Wagen eine Kleinspannungsanlage light: Brems-, Rück- und Blinklichter sowie OS-Anlage wurden von einer Batterie im Triebwagen gespeist. Diese musste im Betriebshof geladen werden. Da kein Umformer im Wagen vorhanden war, verbot sich eine elektrische Türschließeinrichtung. Die Batterien waren ausgelutschte Tatra-Batterien. Da war auch sparsames Blinken Pflicht, um am letzten Tag den Dienst zu schaffen!

Bei allen Wagen wurde die Gotha-Abreißbremse genutzt. Die archaischen Ketten zwischen den Wagen gab es nur innerhalb von Altbau-Garnituren.

Ab Wagen 633 wurden die Wagen mit der oben genannten Mini-Kleinspannungsanlage geliefert. Ursprünglich waren 10 Wagen (631 - 640) geplant. Aus heute unbekannten Gründen wurde der Leipziger 981 nicht in Betrieb genommen. Seine vorgesehene Nummer 636 nahm der Wagen ex Leipzig 995 ein; dessen geplante Nummer 640 blieb bis 2010 frei. In diesem Jahr beschlossen wir, den ex Rostocker Bw 946 mit Hilfe des Naumburger Triebwagengestelles zum Schmalspur-Beiwagen 640 aufzubauen. Und Rostock 946 stammt als ehemaliger Leipziger 989 exakt aus der Serie der an Karl-Marx-Stadt gelieferten Wagen. Die Nachbarwagen ex-Leipzig 988 und 990 gingen als Wagen 638 und 639 in Dienst.

Insgesamt gingen die folgenden Leipziger nach Karl-Marx-Stadt: 938, 968, 969, 979, 981, 982, 988, 990.

Manitou
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Manitou »

Fragen zu den 925 mm-Gothas:
Waren die alten Beiwagen soviel schlechter, als die Triebwagen, daß für die wenigen letzten Jahre nochmal "neue" Beiwagen benötigt wurden?
Welche Kupplungen hatten die Beiwagen?
Bestand auf der Linie 3 nur der Bedarf für einen Beiwagen, oder waren die Triebwagen so schwach (geworden), daß man nur einen Beiwagen anhängen konnte?

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Möckern-Peter
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Möckern-Peter »

Möchte euch ein Bild (Fotograf: unbekannt) nicht vorenthalten, dass die Dölitzer Kollegen an einer Schranktür im Dienstraum haben.
Der G4 (Nr. kaum zu lesen, man kann evtl. 1103 ahnen) ist noch sehr neu; auch sind die Achslagerausschnitte noch nicht in's Seitenblech geschnitten (ich weiß aber auch nicht, wann man das tat).
Vermutlich handelt es sich um eine Unterweisung des Anbringens der "mobilen" Albertkupplung an die an ein Stahlprofil hiner der Rammbohle angeschweißte Schleppöse, auf dem ersten Heimatbf. dieser Wagen.
Somit datiere ich das Foto - die Wagen gingen 12/61 in Betrieb - auf 1962; 1963 eher nicht, denn das Dach hat noch nicht mal Bügelkohlenabrieb.
Interessant auch der Mini-Spiegel der "1.Generation"!
Von den Beschäftigten dürften die wenigsten noch leben...
Man sieht im Hintergrund übrigens die provisorische Holz"einhausung" der Gl.17 u. 18; auch hatten die Hallen noch ihre originalen Giebel. Der G4 im Hintergrund ist ein Linienzug, erkennbar an der gesteckten Kursnummer. Zu jener Zeit (und noch bis in die 80er) wurde ja noch eine Zuglänge Richtung Markkleeberg weitergefahren und dann rückwärts auf die Gl.15 u. 16 geschoben. Diese Gleise - der Stich des Gleisdreiecks - sind noch heute die Einfahrgleise auf die Gruben, nur dass eben vorwärts in die Halle eingefahren wird. Nach den Großzug-langen Gruben erfolgt Zusammenführung beider Gleise und Waschmaschinendurchfahrt, danach die Umfahrung (ehem. Betriebsgärten) neben die linke Halle (ehemals ein kurzes Stumpfgleis) oder durch die Rückwand dieser, bzw. das Rückstoßen auf die Freifläche. Die Gleise und Pflastersteine auf dem Foto dürften heute noch immer dieselben sein...

Bitte die Qualität nicht überbewerten: es ist die eingelesene Kopie eines Druckerbildes von irgendeinem alten s/w-Original, also die mindestens 3."Qualitätsminderungsstufe", sicher auch noch auf A4 vergrößert...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Möckern-Peter
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Möckern-Peter »

Nein, de facto schrottreif waren die GANZEN Züge, Manitou.
Nur konnte man sich Bw. mit Meterspur zu Nutze machen, durch pressen der Radabstände auf der Achse von 1000 auf 925 - Tw. nicht!
Achsmäßig wäre das sicher auch bei Tw.-Fahrgestellen machbar gewesen, nur ist der EM60/600 ein paar cm zu breit, um DANACH noch in das Gestell zu passen, nachdem die Spurweite ca. 8cm geschrumpft wurde! Das ist auch der ganze Grund, warum keine Meterspur-TRIEBwagen dort nutzbar waren, weder LOWA noch Gotha. LOWA-BEI(!)wagen gab es ja bekanntlich 7 Stück. Danach gab es für 925 NIE wieder etwas neues.
Ich weiß nicht, ob man sich mit der Umspurung ("die Unvollendete" - nicht nur bei Beethoven...) einen Gefallen getan hat, von der Citybahn hier mal abgesehen. Eine allmähliche "Dehnung" von 925 auf 1000 - und damit Nutzbarkeit industrieller Neuzeit-Serienwagen - wäre bei Würdigung der DDR-Materialressourcen sicher das machbarere gewesen und man führe heute vielleicht noch nicht nur auf den Kassberg, sondern auch nach Hilbersdorf und Siegmar.

Das ist eben der Unterschied, ob man 20er-Jahre-Wagen nur "abfährt" oder sie wie beim Leipziger Typ 22 auch mal per GR substanzmodernisiert oder gar neukarossiert (22cStahl/22S!). Zumal vor dem Hintergrund, dass Industriewagen nicht verwendbar sein würden, hätten für 925mm Wege des Erhaltes gegangen werden müssen. Alternativ Meterspur... Die 1435 netzweit war ein Luftschloss: man beachte allein die Rekonstruktionszeiten, gerade bei Schönau, wo die rechtzeitige Einweihung zum Pioniertreffen wohl auf der Kippe stand, und was Ursache für das heutige (Sch)rumpfnetz ist.


Eine Frage an den Chemnitzer: Außer dem nichtumgerüsteten soll EIN Leipziger Bw. vorzeitig - also vor Schmalspur-Einstellung - aus dem Rennen sein. Weiß man, warum?

Den Leipziger(Rostocker) 900er B2-62 zu übernehmen, war eine passable Entscheidung. So bleibt er am Leben, nachdem Leipzig einem Bw. für die 1206 mit aller Macht die kalte Schulter gezeigt hat: an einen G4 gehöre kein Bw., 1961 war auch keiner dran... Nur dass dann aber die Schlusskupplung ab müsste... Und der Schaffnerplatz ja auch in einen Wagen kam, der ihn nie hatte. So gesehen hätte es dann nicht die 1206 sein dürfen. Aber andere waren mehr verwittert und aus der Anfangszeit nichts mehr da. Die 1200er sind immer mit Bw. gefahren, außer in den ersten Wochen 08/67, als die 1967er Bw. noch nicht geliefert waren.
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Wurstblinker
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Wurstblinker »

Manitou hat geschrieben:Fragen zu den 925 mm-Gothas:
Waren die alten Beiwagen soviel schlechter, als die Triebwagen, daß für die wenigen letzten Jahre nochmal "neue" Beiwagen benötigt wurden?
Welche Kupplungen hatten die Beiwagen?
Bestand auf der Linie 3 nur der Bedarf für einen Beiwagen, oder waren die Triebwagen so schwach (geworden), daß man nur einen Beiwagen anhängen konnte?


Zum ersten Teil hat Peter alles Wesentliche geschrieben - der Instandhaltungsaufwand war enorm geworden. Seit 1978 hatte man keine Schmalspur-HU's mehr gemacht, da die Hauptwerkstatt Kappel für die Tatra-HU dringend benötigt wurde. Also wurden erstmal die HU-Fristen abgefahren. Als man 1984 einsehen musste, dass die letzte Linie 3 noch nicht eingestellt werden konnte entschied man sich, zweigleisig zu fahren: Triebwagen erhielten eine HU in Altendorf, ebenso noch vier Beiwagen (566, 582, 584 und 596). Nach dem Einbau der Kleinspannungsanlage "light" wie oben beschrieben konnten nur noch Zweiwagenzüge gebildet werden, da auch die Schmalspurbeiwagen "Schlußwagen" ohne Heck-Kabelkupplung geworden waren. Grund war u. a. die mangelnde Kapazität der Batterien. Andererseits wurden die Gotha-Bw beschafft, da man Triebwagen aus den von Peter richtig beschriebenen Gründen nicht umbauen konnte und keine weiteren Altbau-Bw hauptuntersuchen konnte/wollte (Kapazität der Altendorfer Werkstatt).

Die Gotha-Beiwagen erhielten (wie die Altbaufahrzeuge) die Uerdinger Kupplung und Kabelkupplung. Nur die Notkette wurde nicht mehr verwendet, da die Gothaer ja eine funktionsfähige Abreißbremse hatten.

Wurstblinker
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Wurstblinker »

Möckern-Peter hat geschrieben:... auch sind die Achslagerausschnitte noch nicht in's Seitenblech geschnitten (ich weiß aber auch nicht, wann man das tat)....

Die Achslagerausschnitte sind drin. Auch die Erstlieferung der Chemnitzer T57 sah so aus (bildlich bewiesen): Die Ausschnitte waren mit Deckeln verschlossen, die ca. 1 - 1,5 cm über den Wagenkasten hervorstanden. Damit ergab sich auch bei Redgelspurwagen (und breiter) ein geschlossenes Bild und die Achslager hatten die nötige Bewegungsfreiheit. Bei ganz genauem Hinsehen kann man die Deckel auch auf Deinem Bild ahnen. Übrigens bekommt unsere 802 gerade derartige Deckel.

Wurstblinker
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Wurstblinker »

Möckern-Peter hat geschrieben:...Ich weiß nicht, ob man sich mit der Umspurung ("die Unvollendete" - nicht nur bei Beethoven...) einen Gefallen getan hat, von der Citybahn hier mal abgesehen. Eine allmähliche "Dehnung" von 925 auf 1000 - und damit Nutzbarkeit industrieller Neuzeit-Serienwagen - wäre bei Würdigung der DDR-Materialressourcen sicher das machbarere gewesen und man führe heute vielleicht noch nicht nur auf den Kassberg, sondern auch nach Hilbersdorf und Siegmar...
Ich glaube, unter dem Strich war die Umspurung ein Segen. Anderenfalls wäre unsere Schmalspurbahn spätestens in den 70er Jahren dem Omnibus zum Opfer gefallen. Man darf nicht vergessen, dass die Straßenbahn nicht einfach umgespurt sondern de facto neu gebaut wurde. Das gilt auch für die Strecken, die vorher in Schmalspur bestanden. Auf vielen der Straßen, auf denen einst die Schmalspur fuhr ist eine moderne Straßenbahn (auch meterspurig!) kaum vorstellbar! Und die genannte Strecke Frankenberger Straße (Hilbersdorf) ist ja über das Chemnitzer Modell wieder im Gespräch - Chencen sind nicht sooo schlecht.

Standi
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Standi »

Und auch auf der "Leipziger" sollen mal wieder Bahnen rollen und zwar nach Limbach-Oberfrohna, sofern die Bau-Gelder bereit gestellt würden.

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Möckern-Peter
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Möckern-Peter »

...blinker, ich sprach NICHT von Lager-ABDECKUNGEN - da gebe ich dir recht und die sehe ich auch auf dem quali-geminderten Foto. Ich sprach von AUSSCHNITTEN, als also echt das NICHTblecherne Halbrund in die Seitenwände kam. Kleines Miss(t)verständnis, lach
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24V
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von 24V »

Möckern-Peter hat geschrieben: Nur dass dann aber die Schlusskupplung ab müsste...
... und die Rückwand getauscht werden müsste und die Bedientafeln getauscht werden müssten, die dort verbauten Elemente waren durchweg von einer anderen Generation. Auch solche Kleinigkeiten wie Einbauort der Batterien und des Batteriehauptschalters waren anders . Oder auch die Innenverkleidungen oder Türantriebsverkleidungen aus Sperrholz und vieles mehr noch.
Und die paar Monate ohne BW sind im Vergleich zur gesammten Nutzungszeit kein Zeitraum.
Schön das er erhalten wird , aber der Schaffnerplatz ist wirklich unpassend.

Die 1220 betrat ich erstmals am Hbf durch die Mitteltür. Etwa an der gleichen Stelle wie auf Möckern-Peter s ersten Bild. Anfangs war ich der Meinung es war einer der Leipziger Erstlinge. Nein, an der Fahrerplatzscheibe oberhalb der Bedientafel prangte in Augenhöhe ein weißes Schild " Das Verzehren von warmer Wurst und Speiseeis ist verboten". Blick auf die Nummer, 1220 . Im Innenraum fand ich dann noch mehrere Reste von Aushängen aus denen Magdeburg als Ursprungsort hervorging. Gebrauchsspuren waren im Inneren überall erkennbar, aber der äußere Zustand war nicht sehr hüpsch anzuschauen. Leipzig hat doch öfters mal etwas Lack aufgetragen. Und noch eins, am Schaltrad war im Gegensatz zu den Erstlingen ein Hupenring zur Betätigung der Glocke montiert, bei den Erstlingen aus Schkeuditz prangten jeweils zwei Notsignaltaster mit abgeschliffenen Schutzring auf den Lenkradspeichen vom (Wartburg ) - Schaltrad. Sonst die vielen Einzelheiten wie bei den Erstlingen.

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Möckern-Peter
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Möckern-Peter »

An flächendeckenden Omnibus glaube ich nicht. Ich denke, Gleise 8cm zu verrücken - abschnittsweise, und ohne große Neu-Trassierung - wäre sicher einfacher gewesen.
Und man führe villei heute noch durch Palm-, Hain-, Zeisigwald- u.sonstige Straßen, ohne Änderungen, außer Schienen, die 8 Centimeterchen weiter auseinanderliegen. Es hätten Gotha kommen können, T2D, T4D, KT4D . . .
Man hätte sicher keine T DREI D, aber sicher nicht auch nur ein Süd-Netz, sondern ein komplettes, quer durch die alten Sträßchen à la Mühlenstr. u.a., auf dem Stück-für-Stück altes 925er Holz durch zeitgemäße und bilanzierbare 1000er Neuware ersetzbar gewesen wäre. Durch 1435 natürllch sicher nicht.
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Möckern-Peter
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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Möckern-Peter »

Die Wartburg-Lenkrader mit Hup/Klingelring kamen später.
Am Anfang war es ein Sachsenring-Rad, mit den Knöppen. Hatten welche wie 1101, 1109 bis zum Schluss.
Lack - über Gummis und Fenster-Alu, das war's dann auch...
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bim
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Spurweiten Chemnitz

Beitrag von bim »

Möckern-Peter hat geschrieben:An flächendeckenden Omnibus glaube ich nicht. Ich denke, Gleise 8cm zu verrücken - abschnittsweise, und ohne große Neu-Trassierung - wäre sicher einfacher gewesen.
Nein, Peter.
Schon Spurerweiterungen um wenige Millimeter sind ein schwieriges Problem, vor allem der Entgleisungssicherheit. Niemand würde freiwillig jahrelang Schrittgeschwindigkeit anordnen, die bei solcher Taktik wohl unvermeidbar wäre.
Man erinnere sich nur an das Drama, die Rostocker Sonderspurweite von 1440 auf 1435 mm zu verringern!
So long

Mario

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Re: Vorschriften beim Abschleppen und Abschieben

Beitrag von Möckern-Peter »

Dass man mit 2 veränderlichen Teilnetzen temporär hätte leben müssen, wie es ja noch heute bestünde, wenn die Schmalspur erhalten worden wäre - ist klar. Aber man hätte ja linien-/streckenweise da was tun können, auf gleichen Straßen, nur die rechte Schiene "einen Pflasterstein" rüber... Dann hätte man nach Umbaujahren das ganze alte Netz per 1000 gehabt, natürlich zeitweise mit solchen und solchen Wagen und Betriebshöfen, und auch keine separaten Schnellstraßenbahn-Gleiskörper. ZWEI Netze hatte man sich ohnehin an den Hals geholt. Es wäre nur nicht so toll sozialistisch geworden wie in den 50ern beabsichtigt, sondern mit bloßem Auge nicht unterscheidbar...

Bei KT scheinen sich ja die DG auch nicht auf 925 bringen lassen; sonst wäre das, da Gotha ausscheidet, ja eine spätere Alternative zum "Holz" gewesen.
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