Fahren mit zwei Fahrern - Rechtslage früher und heute

Diskussionen zur Technik der Straßenbahn
Antworten
Manitou
Beiträge: 937
Registriert: 06.10.2006 00:36

Fahren mit zwei Fahrern - Rechtslage früher und heute

Beitrag von Manitou »

Wer kennt sich mit der Rechtslage der BO Strab (auch alten Fassungen) gut aus? Gab es allgemeine Regelungen, wenn ein Straßenbahnzug von zwei Fahren bedient wurde, um zwei nicht mit einer Zugsteuerung verbundene Triebwagen zu bedienen? Oder mußte für solche Fälle durch den Betriebsleiter des Betriebes eine Dienstanweisung für den speziellen Fall erstellt werden?

Bekannt sind mir folgende Einsätze:

- Testfahrten mit 2x T4/62+B4/61 in Dresden zur Simulation des T4D-Großzugbetriebes
- Heck-an-Heck-Züge in Schwerin ET2+2xEB2+ET2 im Fahrgastbetrieb

Denkbar sind auch Überführungen von Schadfahrzeugen (bzw. elektrisch nicht ausgerüsteten Wagen, z.B. die bei einer HU teildemontiert von einem Betriebshof zu einem anderen überführt werden müssen), wo neben dem schleppenden Tw noch ein weiterer Tw am Schluß bei Bedarf in Steigungen nachschiebt, vor allem aber von hinten mitbremst und bei eventueller Zugtrennung sichert. Vom Bild her kenne ich eine solche Zugbildung aus Prag (zwei Prager T6 überführen einen T6 oder T7 zur Verladung).

Weiterhin interessiert mich, ob bei den oben beschrieben Fahrten im Fahrgastverkehr bauliche Änderungen erfolgten, um die Bremse im gesammten Zug durchzuschalten (zumindestens zum Auslösen der Notbremse).

Marko
Beiträge: 96
Registriert: 14.05.2011 13:29

Re: Fahren mit zwei Fahrern - Rechtslage früher und heute

Beitrag von Marko »

In der BOStrab wird dazu sicher was stehen. Ich gehe davon aus, dass man heutzutage nurnoch zum Abschleppen einen zweiten Fahrer benötigt, der dann im defekten Wagen mitbremst. Meistens ist noch Batteriespannung vorhanden und man kann mit den Schienenbremsen mitbremsen.
Spätestens beim Drücken von Fahrzeugen muss jemand vorne im defekten Fahrzeug sitzen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass in nahezu jedem Verkehrsbetrieb der Betriebsleiter zum Thema Abschleppen eine Dienstanweisung für jeden Fahrzeugtyp und mögliche Szenarien erstellt hat. Spontan fallen mir folgende Dinge ein: Abschleppen mit einem anderen Fahrzeugtyp, Verhalten bei Ausfall sämtlicher Bremssysteme, nicht mehr bewegliche Räder(z.B. Getriebeschaden oder rausgerissenes Fahrgestell) und das Schleppen von verbrannten Wagen oder abgerissenen Wagenteilen.
Ganz sicher gibt es auch welche für bestimmte Streckenabschnitte mit hohen Steigungen, Streckenführung auf vielbefahrenen Straßen, Tunnelabschnitte, Bahnübergänge und sonstige besondere Streckenarten. Da muss auch jeder wissen, wie er sich in den Bereichen verhält.

Das Werkstattpersonal muss wissen, was es machen darf und was nicht.

Ansonsten fällt mir nichts zum Thema "Fahren mit zwei Fahrern" ein.

Antworten