Wenn der Typ aber nur ein Bein in der Tür gehabt hat, kann das für die Tür durchaus nicht als Hindernis gewirkt haben.Eine Hand kann unter Umständen dazwischen passen, wenn der Dichtungsgummi der Tür sich verbiegt, dann merkt die Tür das Hindernis praktisch nicht. Ein menschlicher Körper jedoch sollte ausreichende Maße haben, nur durch die Tür zu passen, wenn dabei die Tür auch für das Fahrzeug offensichtlich aufgeht und sofort eine Zwangsbremsung eingeleitet wird.
Es geht ja nicht um "Verarschen", sondern auch um den Zufall.Blödheit zum einen, Leichtsinn zum anderen, das Opfer ist nicht unschuldig an diesem Vorgang, allerdings kann die alleinige Schuld alleine wegen der vorhandenen Technik, die ein besoffener und bekiffter Punk wohl kaum "verarschen" kann, kaum beim Opfer liegen. Wenn der Fahrer den Störschalter nicht umlegte, dann wird die Schuld klar bei der Werkstatt des ViP zu suchen sein, was bei ausgenudelten Siegeln von vornherein schon so sein müsste.
Daß die ViP sich natürlich mit der Erneuerung der Siegel aus der Affäre gezogen haben könnte, ist auch wahr.
Allerdings stellt sich die Frage, ob sich der Schalter von alleine dreht. Selbst ohne Siegel müßte man ihn doch erstmal drehen, damit er aktiv ist.
Nun ja, dann frage ich mich, was die Dekra da noch untersuchen möchte.Keine Ahnung ob die Potsdamer KT4D überhaupt einen Fahrtenschreiber besitzen, jedenfalls gibt es genügend Betriebe, die auf den Einbau eines Fahrtenschreibers verzichteten. Fahrtenschreiberlose Fahrzeuge haben in Deutschland Bestandschutz.
Sollte sich herausstellen, daß der Schalter wirklich umgelegt wurde(fragt sich nur, wie das nachzuweisen ist), dürfte die ViP sehr großen Ärger kriegen, da das neue Versiegeln ja quasi ein Schuldeingeständnis wäre.
Jedenfalls müßte die Staatsanwaltschaft schon hieb- und stichfeste Beweise für ein Fehlverhalten des Fahrers haben.
Wie schon mehrfach erwähnt, "in dubio pro reo". Morgen wird es sich ja entscheiden.
Eines steht aber fest: Lebendig wird der Typ so oder so nicht mehr, die Klage dient eigentlich nur noch zur Befriedigung der Rachegelüste der Mutter.