Unfall in Potsdam wird verhandelt

Sonstiges zum Thema Straßenbahnen: Hier wird über das diskutiert, was thematisch nicht in die anderen Foren passt
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Sithis
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Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von Sithis »

Das Thema ist zwar schon eine Weile alt, aber aktuell wird ja immer noch verhandelt.

Hier ein paar Links:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... n_der.html
http://pnn.de/potsdam/index.asp?gotos=h ... 293444.pnn
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... Opfer.html

Ich fasse einfach mal zusammen, was dort steht:

Ein stark betrunkener und unter dem Einfluß von Cannabis stehender Typ findet vor dem Einsteigen noch die Zeit, das Fenster zu zerkratzen, wobei ihm auch noch von seinen ebenso dichten Kumpels zugejubelt wird. Plötzlich fährt die Bahn mit offenen Türen (?) los und er drückt die Türen auf, ja, er hält sich dann sogar noch fest und läßt sich mitschleifen. Oder, er hat sogar die Tür nach dem Anfahren aufgedrückt und sich dann versucht, festzuhalten. Dann kann er sich nicht mehr halten(klar, Alk und Hanf zusammen ergeben eine gefährliche Mischung, da beide sowohl die körperliche Verfassung als auch die Wahrnehmung schwächen) und kommt unter die Bahn. Welch ein Jammer.
Die anderen Fahrgäste sind natürlich auch vorher nicht auf die Idee gekommen, den Fahrer auf einen eventuellen Defekt der Tür hinzuweisen und lassen sich lieber selber fast aus der Bahn schleudern.
Der arme Junge kommt natürlich nicht auf die Idee, mal loszulassen(ok, die Drogen beeinflussen auch das Denkvermögen negativ) und auch die anderen Fahrgäste kommen nicht auf die Idee, die Notbremse zu ziehen.

Hinterher ist der Schuldige natürlich schnell gefunden, der böse Tramfahrer hätte angeblich das Sicherheitssystem deaktiviert und sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.

Die coolen Freunde des Opfers haben natürlich nichts Besseres zu tun, als zur Rache die böse Straßenbahn mit Steinen zu bewerfen(dies stand woanders und wurde kaum erwähnt).

Und nun droht dem Fahrer eine Verurteilung. Wirklich sehr gerecht.

Ich hoffe, daß er freikommt, denn die bisher vorgetragenen Anschuldigungen sind meines Erachtens nach lächerlich. Warum sollte der Mann Ärger riskieren, indem er das Sicherheitssystem ausschaltet?

Leid tut mir in diesem Fall wirklich nur einer: Der Fahrer. Der Typ selber tut mir kein wenig leid, hätte er losgelassen oder wäre zeitig eingestiegen und hätte die Scheibe in Ruhe gelassen, dann könnte er vielleicht noch leben.
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Tatra-Fan
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von Tatra-Fan »

Ich gebe dir - ausnahmsweise :P - ausdrücklich Recht. Aber das ist nunmal Deutschland live -.-
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Sithis
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von Sithis »

Wie großzügig :P .

Früher hieß es mal: Im Zweifel für den Angeklagten...ich bin jedenfalls der Überzeugung, daß der Typ versucht hat, die Tür per Hand zu öffnen. Selbst wenn die Bahn vorher angeblich mit offener Tür anfuhr...vielleicht hat ja schon vorher ein Besoffener versucht, sie gewaltsam zu öffnen und die Tür hatte schon einen Schaden?

Wirklich schade um die schöne Stadt Potsdam. Ist inzwischen eigentlich genauso wie in Berlin. Besoffene und pöbelnde Maximalpigmentierte werden als Opfer dargestellt, genauso wie ein linker Junkie.
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Tatra-Fan
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von Tatra-Fan »

Das ist schon immer so, dass der Fahrer nach einem Unfall der schuldige ist. Selbst wenn dir ein besoffener Autofahrer mit seinem Auto hinten in deine Bahn reinfährt, bist DU erstmal schuld.
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Sithis
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von Sithis »

Ich möchte kein Fahrer sein.
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koneggS
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von koneggS »

Findet ihr nicht, dass ihr das etwas einseitig seht? Wenn zig Zeugen berichten, dass die Bahn einfach mit offener Tür losfuhr, kann das nicht an dem Typen gelegen haben. Die KT4D in Potsdam sind nicht in der Lage, im Normalbetrieb mit geöffneten Türen loszufahren, wenn der also die Türen aufgedrückt hat, hätte er maximal die Abfahrt verzögern können, nicht jedoch aus der Bahn geschleudert werden. Einzig das Benutzen des Störschalters ermöglicht ein Fahren mit geöffneten Türen. Der Störschalter ist versiegelt und ein Fahrer ist nicht dazu autorisiert diesen mal eben umzudrehen. Selbst wenn der überfahrene Typ total dicht war, ist dem Fahrer trotzdem eine Teilschuld zuzuweisen, da des Opfers Versuche die Tür zu öffnen bzw. offen zu halten eigentlich hätte erfolglos bleiben müssen, und die zahlreichen Fahrgäste, die bezugen, dass die Bahn mit geöffneten Türen anfuhr, werden wohl kaum alle besoffen und bekifft gewesen sein.
Ebenfalls eine Teilschuld hat der ViP selber, der alle Fahrzeuge kurz nach dem Unfall neu versiegeln lies, weil einige alte Siegel so ausgenudelt waren, dass die Schalter gedreht werden konnten, ohne die Siegel zu zerstören. Somit hat der ViP erfolgreich verhindert, den Fahrer zu be- oder entlasten.

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Sithis
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von Sithis »

Wenn zig Zeugen berichten, dass die Bahn einfach mit offener Tür losfuhr, kann das nicht an dem Typen gelegen haben.
Und warum hat dann einer der Zeugen (sogar ein Freund des "Opfers") berichtet, daß dieser versucht hätte, die Tür zu öffnen?
Warum kommt niemand auf die Idee, den Fahrer zu informieren, das was mit der Tür nicht stimmen könnte?

Ich zitiere zudem:
„Marc-Philipp hatte schon einen Fuß in der letzten Tür des ersten Wagens drin. Als die Tür sich trotzdem schloss, drückte er sie wieder auf“, sagte Leopold J.
Mal ehrlich, das ist doch extrem bescheuert. Wenn das System dann vielleicht schon "alle Türen geschlossen" meldet und der Typ dann aber die Tür wieder öffnet und sich mitschleifen läßt, ist er selber schuld. Die Türen der KT4D sind teils auch recht "labberig", die aufzudrücken stelle ich mir nicht als großes Problem vor.
"Grünschleife" hin oder her, den gesunden Menschenverstand kann kein Sicherheitssystem der Welt ersetzen. Wenn eine Tür zu ist oder im Begriff zu schließen und die Bahn dann logischerweise anfahren möchte, drückt man die nicht nochmal auf. Technik ist nicht unfehlbar. Die Fahrer sind auch nur Menschen und können ihre Augen nicht überall haben, vor allem nachts im Dunkeln bei einem langen Zug voller Leute, von denen viele noch betrunken sind und wo auch viele solcher Leute potenziell aufs Gleis rennen können. Insofern finde ich nicht, daß der Fahrer schuldig ist.
Daß die ViP hinterher die Siegel erneuert hat, ist natürlich auch so eine Sache, dann sollte sie ihre Bahnen allerdings besser pflegen. Den Zustand der KT4D hatten wir ja schon mal kurz diskutiert.
Jedenfalls wäre es Schwachsinn, den Fahrer zu verurteilen, weil die Staatsanwaltschaft glaubt, daß der Schalter umgelegt wurde. Dazu fällt mir der schöne Spruch von Richter Guido Neumann aus der Serie "Streit um Drei" ein, denn er bei der Anhörung oft sagte: "Glauben können Sie in der Kirche, ich will die Wahrheit hören".
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koneggS
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von koneggS »

Die Türen haben eine handelsübliche Schließautomatik, wenn der Kunde nen Fuß dazwischen hält, geht die Tür wieder auf, da ist nix mit losfahren.
Die Türen der KT4D sind teils auch recht "labberig", die aufzudrücken stelle ich mir nicht als großes Problem vor.
Sie gehen sogar freiwillig wieder auf, nur losfahren kann man dann nicht, und das ist hier die Problematik. Die Tür meldet sich als geschlossen wenn sie zu ist, dann kann losgefahren werden. Beschädigungen am Antrieb sind nicht vorhanden gewesen, dass die Antriebe irgendwie rausgebrochen waren und somit die Tür vom Fahrzeug als zu angesehen wurde.
Insofern finde ich nicht, daß der Fahrer schuldig ist.
Aufgabe des Fahrers ist es, die Bahn in allen Verkehrssituationen sicher zu führen, dazu zählt auch die Türkontrolle beim Abfahren.
Jedenfalls wäre es Schwachsinn, den Fahrer zu verurteilen, weil die Staatsanwaltschaft glaubt, daß der Schalter umgelegt wurde.
Die Dekra hat den Unfallzug umfangreich untersucht, die Staatsanwaltschaft glaubt nicht, sie stützt sich auf das Gutachten der Prüfer.
Dazu fällt mir der schöne Spruch von Richter Guido Neumann aus der Serie "Streit um Drei" ein, denn er bei der Anhörung oft sagte: "Glauben können Sie in der Kirche, ich will die Wahrheit hören".
Glauben und Gutachten sind zweierlei Dinge, und Realität und eine vor 5 Jahren im ZDF gelaufene Gerichtssendung auch.

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Sithis
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von Sithis »

Die Türen haben eine handelsübliche Schließautomatik, wenn der Kunde nen Fuß dazwischen hält, geht die Tür wieder auf, da ist nix mit losfahren
Na dann halte mal nen Fuß dazwischen - die Tür geht höchstens wieder auf, wenn sie reversierend ist.
So oder so sollte man das nicht tun.
Sie gehen sogar freiwillig wieder auf, nur losfahren kann man dann nicht, und das ist hier die Problematik. Die Tür meldet sich als geschlossen wenn sie zu ist, dann kann losgefahren werden. Beschädigungen am Antrieb sind nicht vorhanden gewesen, dass die Antriebe irgendwie rausgebrochen waren und somit die Tür vom Fahrzeug als zu angesehen wurde.
Und woher hast du diese Information?
Aufgabe des Fahrers ist es, die Bahn in allen Verkehrssituationen sicher zu führen, dazu zählt auch die Türkontrolle beim Abfahren.
Das hat er nach eigenen Angaben auch getan. Welchen Grund sollte er denn gehabt haben, um mit offener Tür zu fahren? Das gab es auch zu Zeiten der unmodernisierten Wagen nicht. Nach deiner Logik müßte ja z.B. der Meister in einer Werkstatt daran schuld sein, daß sich ein Azubi die Hand absägt, weil er die unbedingt in die Kreissäge halten mußte, obwohl die einen Sicherheitsmechanismus hat, daß sie erst sägt, wenn das Werkstück eingelegt wurde.
Die Dekra hat den Unfallzug umfangreich untersucht, die Staatsanwaltschaft glaubt nicht, sie stützt sich auf das Gutachten der Prüfer.
Welches Gutachten? Hast du einen Link? Nach der PNN-Meldung "glaubt die Staatsanwaltschaft, daß..." und Vermutungen können keine Grundlage für eine Anklage sein.
Glauben und Gutachten sind zweierlei Dinge, und Realität und eine vor 5 Jahren im ZDF gelaufene Gerichtssendung auch.
Och, Streit um Drei war recht realistisch - Barbara Salesch, Alexander Hold usw. eher nicht, wo jeder zweite Fall ja sowieso nur in die Richtung "du hast mich auf ner Party betrunken gemacht und dann vergewaltigt, du Schwein!" läuft :P .

Jedenfalls habe ich bisher noch nichts von einem Gutachten gehört. Das soll wohl erst am Dienstag vorliegen. Siehe auch http://strassenbahn-potsdam.de/presse/a ... php?id=397

Auch dort ist eindeutig zu lesen, daß die Zeugen unterschiedliche Aussagen getätigt haben.

Und die Aussage, daß die hinterste Tür des zweiten Triebwagens teilweise offen stand, ist eigentlich irrelevant. Erstmal sehe ich nicht, daß jemand gefährdet ist, wenn sie teilweise (!) aufsteht, außer man springt raus. Abgesehen davon ist der Typ aus dem ersten Triebwagen gefallen, nicht aus dem zweiten.

Das hat alles nichts damit zu tun, daß mir ein linker Scratcher tatsächlich nicht leid tun kann.
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koneggS
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von koneggS »

Na dann halte mal nen Fuß dazwischen - die Tür geht höchstens wieder auf, wenn sie reversierend ist.
So oder so sollte man das nicht tun.
Mein Fuß wurde noch nie eingequetscht, sie sprang bis jetzt immer wieder auf, ich habe das zwar in Potsdam noch nicht probiert, jedoch verwendet man die gleichen Türantriebe wie die BVG bei den Tatras. Und in Stettin wollte mir eine Bahn vor der Nase wegfahren, das dazwischenhalten des Fußes war tatsächlich wirksam. Auch in anderen Städten habe ich ähnliche Erfahrungen mit solchen Türen gemacht.
Und woher hast du diese Information?
Ich glaube ein bisschen technisches Verständnis und Wissen kann man auch ohne Quellenangabe haben, oder?
Das hat er nach eigenen Angaben auch getan. Welchen Grund sollte er denn gehabt haben, um mit offener Tür zu fahren?
Die Bahn war auf Grund eines Volksfestes probbevoll. Wer kennt nicht diese Idioten, die ständig die Türen blockieren? Der fahrer wollte wahrscheinlich einfach schnell los "die werden schon noch aus den Türen gehen"
Welches Gutachten? Hast du einen Link? Nach der PNN-Meldung "glaubt die Staatsanwaltschaft, daß..." und Vermutungen können keine Grundlage für eine Anklage sein.
War vor Monaten veröffentlicht, google dürfte da weiterhelfen.
Und die Aussage, daß die hinterste Tür des zweiten Triebwagens teilweise offen stand, ist eigentlich irrelevant.
Ist sie nicht, da dies verboten und absolut fahrlässig ist. Wenn ich eine vollbesetzte Bahn mit offenen Türen beschleunige, ist es kein Wunder, das was passiert. Oft stehen die Leute dann an den Türen total gequetscht, ohne Haltemöglichkeit. Und da soll es egal sein, dass diese beim Anfahren offen steht?
Erstmal sehe ich nicht, daß jemand gefährdet ist, wenn sie teilweise (!) aufsteht, außer man springt raus.
Sieht der Gesetzgeber anders.

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Sithis
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von Sithis »

Mein Fuß wurde noch nie eingequetscht, sie sprang bis jetzt immer wieder auf, ich habe das zwar in Potsdam noch nicht probiert, jedoch verwendet man die gleichen Türantriebe wie die BVG bei den Tatras. Und in Stettin wollte mir eine Bahn vor der Nase wegfahren, das dazwischenhalten des Fußes war tatsächlich wirksam. Auch in anderen Städten habe ich ähnliche Erfahrungen mit solchen Türen gemacht.
Na dann paß mal auf, daß es nicht irgendwann schiefgeht...hab ich zwar - zugegeben - auch schon mal gemacht, aber auch immer im nüchternen Zustand. Die Türen der BVG sind andere als die in Potsdam.
Ich glaube ein bisschen technisches Verständnis und Wissen kann man auch ohne Quellenangabe haben, oder?
Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Dinge.
Die Bahn war auf Grund eines Volksfestes probbevoll. Wer kennt nicht diese Idioten, die ständig die Türen blockieren? Der fahrer wollte wahrscheinlich einfach schnell los "die werden schon noch aus den Türen gehen"
Klar kenne ich solche Leute, allerdings sind die nicht immer schuld. Manchmal reicht die Lichtschranke einfach zu weit in den Fahrgastraum.

Und abgesehen davon glaube ich kaum, daß der Fahrer seinen Job aufs Spiel setzt und eine Menge Ärger riskiert, indem er mit offenen Türen davonfährt. Das ist nicht mehr als eine Unterstellung.
Und die ViP dürfte sich auch strafbar gemacht haben, wenn sie die Ermittlungen verfälscht hätte.
War vor Monaten veröffentlicht, google dürfte da weiterhelfen.
Also wenn ich da suche, kommen auch nur Meldungen in der Art "ein Gutachten legt einen Verdacht nahe...". Vorher gab es ein Gutachten, was der Bahn bescheinigte, technisch in Ordnung zu sein.
Wiederum habe ich auch die Meldung gefunden, daß es schon einen anderen Vorfall gab, irgendjemand hat einer Bekannten die Hand in die Bahn gereicht, die Tür ging zu, die Bahn fuhr los und er wurde schwer verletzt. Das Gummi kann durchaus recht biegsam sein...
Ist sie nicht, da dies verboten und absolut fahrlässig ist. Wenn ich eine vollbesetzte Bahn mit offenen Türen beschleunige, ist es kein Wunder, das was passiert. Oft stehen die Leute dann an den Türen total gequetscht, ohne Haltemöglichkeit. Und da soll es egal sein, dass diese beim Anfahren offen steht?
Wenn dem so gewesen ist, dann ist es natürlich gefährlich, allerdings stellt sich hier abermals die Frage, warum niemand was getan hat. Außerdem war nicht die Rede von "vollständig" sondern von "teilweise" offen. Wenn die Tür 2cm aufsteht(und dann vielleicht nur ein Flügel), ist das keine Gefahr, außer natürlich, jemand rammelt voll gegen, daß sie aufgeht.
Sieht der Gesetzgeber anders.
Zwischen Recht haben und im Recht sein liegen große Unterschiede.
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fahrmidda13
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von fahrmidda13 »

Nun argumentieren wir insoweit natürlich alle mit Spekulationen, als ja offenbar niemand von uns bei dem Unfall direkt zugegen war (falls doch -> bitte melden! :wink: )

Daß ein Wagen heutzutage nur anfahren/weiterfahren kann, wenn alle Türen geschlossen sind oder, wenn dies nicht der Fall ist, der Fahrer zumindest einen Hinweis bekommt, ist durch technische Einrichtungen theoretisch unumgänglich. In der Praxis haben das sicherlich einige von uns auch schon anders erlebt, derartige Erlebnisse sind ja vor längerer Zeit hier auch mal zusammengetragen worden.

Ob der Fahrer nun fahrlässig gehandelt hat, läßt sich dank nachträglicher Erneuerung der Plomben (darin sehe ich das eigentliche Problem und die eigentliche Fahrlässigkeit) kaum mehr eindeutig nachvollziehen. Erfahrungsgemäß neigt der Fahrer in solchen Extremsituationen (Volksfeste, Sport-, Konzertveranstaltungen usw.) aber eher dazu, stehenzubleiben, hierzu gibt es meines Wissens auch eine entsprechende, eindeutige Dienstanweisung.

Und um auch mal etwas über das juristische Urteil mitzuspekulieren: in unserem Lande gibt es noch immer das schon angesprochene "in dubio pro reo"-Prinzip, nach dem niemand für etwas bestraft wird, was er nicht gemacht hat. Der Verdacht alleine reicht da nicht, vielmehr muß die Justiz dem Verdächtigen ein falsches Handeln nachweisen, nicht umgekehrt.

Eine eindeutige Klärung der Sachlage wird es in der Öffenlichkeit also frühestens mit der Urteilsverkündung geben. Jede andere Vorabbeurteilung des Vorfalls ist Kaffeesatz lesen.
Bild

Zwei Fuzzies stehen auf einer Signalbrücke.
"Weißt du", sagt der eine, "wenn ich hier oben stehe und den Zug knipse, fällt irgendwie alles von mir ab."
"Schön" sagt der andere. "Hauptsache, es fällt mir nicht in die Fotolinie."

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koneggS
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von koneggS »

Manchmal reicht die Lichtschranke einfach zu weit in den Fahrgastraum.
Das hat nciht nur was mit Lichtschranke zu tun, die Tür muss auch bei einem Widerstand sofort wieder aufgehen. Da kann die Lichtschranke noch so defekt sein. Außerdem ist es in Deutschland meist üblich, die Lichtschranken bei einer Zwangsschließung zu deaktivieren, ab diesem Zeitpunkt öffnet die Tür wirklich nur noch bei einem gewissen Widerstand. Dieser Widerstand ist auch genau vorgeschrieben, das muss auch in der Werkstatt (da gibt es einen schniekes Hammerförmiges Gerät, was zwischen die schließenden Türen gehalten wird, und so die Gegenkraft auf die Tür misst, bis diese wieder öffnet) regelmäßig geprüft werden.

Fakt ist jedenfalls, dass niemand (egal wie besoffen) aus einer fahrenden Bahn geschleudert werden kann, wenn von Seiten des Fahrers/von Seiten des Verkehrsbetriebes keine Vergehen vorliegen. Da am Fahrzeug keine Störungen vorlagen, kann eigentlich nur der Störschalter in der falschen Stellung in Betracht kommen, und das wäre eine grobe Fahrlässigkeit des Fahrers. Das Neuverplompen aller Siegel hat eindeutige Beweise gegen den Fahrer natürlich zunichte gemacht, aber es kann wirklich nur am Fahrer gelegen haben. Ich kann es nur immer wieder schreiben: Beim Verhindern des Türschließens durch einen Fahrgast ist das Abfahren im Regelfall unmöglich!

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Sithis
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von Sithis »

Das hat nciht nur was mit Lichtschranke zu tun, die Tür muss auch bei einem Widerstand sofort wieder aufgehen. Da kann die Lichtschranke noch so defekt sein. Außerdem ist es in Deutschland meist üblich, die Lichtschranken bei einer Zwangsschließung zu deaktivieren, ab diesem Zeitpunkt öffnet die Tür wirklich nur noch bei einem gewissen Widerstand. Dieser Widerstand ist auch genau vorgeschrieben, das muss auch in der Werkstatt (da gibt es einen schniekes Hammerförmiges Gerät, was zwischen die schließenden Türen gehalten wird, und so die Gegenkraft auf die Tür misst, bis diese wieder öffnet) regelmäßig geprüft werden.
Es gibt durchaus noch einige Bahnen, wo das Anfahren mit offenen Türen möglich ist. Ich würde mich so oder so nicht 100 % auf die Technik verlassen. In die Tür langen, weil sie nach irgendwelchen Vorschriften dann aufgehen müßte, ist die eine Sache, ob es tatsächlich geschieht, die andere.
Fakt ist jedenfalls, dass niemand (egal wie besoffen) aus einer fahrenden Bahn geschleudert werden kann, wenn von Seiten des Fahrers/von Seiten des Verkehrsbetriebes keine Vergehen vorliegen. Da am Fahrzeug keine Störungen vorlagen, kann eigentlich nur der Störschalter in der falschen Stellung in Betracht kommen, und das wäre eine grobe Fahrlässigkeit des Fahrers. Das Neuverplompen aller Siegel hat eindeutige Beweise gegen den Fahrer natürlich zunichte gemacht, aber es kann wirklich nur am Fahrer gelegen haben. Ich kann es nur immer wieder schreiben: Beim Verhindern des Türschließens durch einen Fahrgast ist das Abfahren im Regelfall unmöglich!
Es dürfte doch auch so eine Art "Blackbox" gegeben haben, die das Überwinden der Türsperre aufzeichnet.
Die Verkehrsbetriebe dürften wohl kaum mutwillig Beweise vernichten, denn dann würden sie sich in eine äußerst schwierige Situation bringen. Ich denke jedenfalls nicht, daß der Fahrer - auf gut Deutsch - so blöd ist, so viel Ärger zu riskieren, damit er schneller loskommt. Zum Regelfall kann ich nur sagen, keine Regel ohne Ausnahme.

Und wenn die Tür zu ist und jemand irgendein Körperteil drin hat und der Widerstand zu gering ist, kann die Bahn ja sehr wohl losfahren. In dem Falle ging ja sowieso alles sehr schnell und verläßliche Zeugenaussagen über den eigentlichen Unfall an sich gibt es ja nicht.

Ich denke dann auch, daß wir erstmal das Urteil abwarten sollten. Ich hoffe jedenfalls auf Freispruch. Es kann nicht angehen, daß jemand für die Blödheit eines anderen verknackt wird.
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Re: Unfall in Potsdam wird verhandelt

Beitrag von koneggS »

In die Tür langen, weil sie nach irgendwelchen Vorschriften dann aufgehen müßte, ist die eine Sache, ob es tatsächlich geschieht, die andere.
Wenn sie es entgegen der Vorschrift nicht tut und es kommt zum Unfall, ist die Schuld nicht alleine beim Opfer zu suchen, sondern auch beim Betreiber (ViP) bzw. Fahrer.
Und wenn die Tür zu ist und jemand irgendein Körperteil drin hat und der Widerstand zu gering ist, kann die Bahn ja sehr wohl losfahren.
Klar, aber wenn meine Hand eingequetscht ist, kann ich kaum aus der fahrenden Bahn herausfallen, denn durch einen Spalt von 2 cm passt nicht einmal der Magersüchtigste unter uns....Eine Hand kann unter Umständen dazwischen passen, wenn der Dichtungsgummi der Tür sich verbiegt, dann merkt die Tür das Hindernis praktisch nicht. Ein menschlicher Körper jedoch sollte ausreichende Maße haben, nur durch die Tür zu passen, wenn dabei die Tür auch für das Fahrzeug offensichtlich aufgeht und sofort eine Zwangsbremsung eingeleitet wird.
Ich denke dann auch, daß wir erstmal das Urteil abwarten sollten. Ich hoffe jedenfalls auf Freispruch. Es kann nicht angehen, daß jemand für die Blödheit eines anderen verknackt wird.
Blödheit zum einen, Leichtsinn zum anderen, das Opfer ist nicht unschuldig an diesem Vorgang, allerdings kann die alleinige Schuld alleine wegen der vorhandenen Technik, die ein besoffener und bekiffter Punk wohl kaum "verarschen" kann, kaum beim Opfer liegen. Wenn der Fahrer den Störschalter nicht umlegte, dann wird die Schuld klar bei der Werkstatt des ViP zu suchen sein, was bei ausgenudelten Siegeln von vornherein schon so sein müsste.
Es dürfte doch auch so eine Art "Blackbox" gegeben haben, die das Überwinden der Türsperre aufzeichnet.
Keine Ahnung ob die Potsdamer KT4D überhaupt einen Fahrtenschreiber besitzen, jedenfalls gibt es genügend Betriebe, die auf den Einbau eines Fahrtenschreibers verzichteten. Fahrtenschreiberlose Fahrzeuge haben in Deutschland Bestandschutz.

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