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Berlin, Fragen zu Betriebsvorschriften

Verfasst: 25.06.2019 02:46
von Manitou
Vor einigen Jahren konnte ich mal eine alte Ausgabe (ca. 50er oder 60er Jahre) der Betriebsvorschriften (Heft in Größe eines Taschenkalender, offenbar gekürzte Ausgabe) der Berliner Straßenbahn einsehen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
- Wurde die Begrenzung der Zugstärke auf 3 Wagen später aufgehoben?
- Gab es (außer beim Abschleppen/Abschieben liegengebliebener Züge) weitere Ausnahmen (Überführen von Fahrzeugen, es gibt eine Foto, wo ein Zug in der Reihenfolge TZA+ 2xBE+TE (abgebügelt) aus dem Verbindungsgleis vom RAW Schöneweide in die Edinsonstraße fährt)
- Durften Abschleppvorgänge unterbrochen und später fortgesetzt werden (Schadzug wird z.B. im Überhohlungsgleis einer Wendeschleife erstmal abgestellt und später mit Arbeitswagen abgeholt) oder mußte der Schadzug dann in zwei Teilen geholt werden, um nicht mehr als drei Fahrzeuge im Zug zu haben?
- Unter welchen Voraussetzungen durfte innerhalb eines Betrebshofes mit mehr als 3 gekuppelten Fahrzeugen rangiert werden, durften dabei auch mehr als zwei Beiwagen mit einem Triebwagen elektrisch gekuppelt werden?
- Durfte ein Zug rückwärts abgeschleppt werden? Beispiel: Landwärtiger Zug bleibt auf eingleisiger Strecke in Ausweichstelle liegen, der Gegenzug zieht diesen dann zurück, so daß der Triebwagen des Schadzuges Schlußwagen ist.

Re: Berlin, Fragen zu Betriebsvorschriften

Verfasst: 01.08.2019 19:21
von Tobias Walter
Bin gerade unterwegs.
Laut BO Strab 60er und 70er Jahre war nur Dreiwagenzug zulässig. Die DF Strab der LVB war Wort wörtlich 95% Text BO Strab.. Ausnahmen in Form von Schieben waren zugelassen.