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und wo sortieren wir den ein?

Verfasst: 29.01.2007 13:36
von DZW-Bahner
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Verfasst: 29.01.2007 15:40
von fahrmidda13
und wo sortieren wir den ein?
Na ich würde sagen "gummibereifte Arbeitsfahrzeuge" :D
Aber sind die Dispatcher bei Euch wirklich mit Blaulicht und Sirene unterwegs ?! Das hab ich noch nirgendwo gesehen.

Verfasst: 29.01.2007 17:12
von DZW-Bahner
Dürfen nur mit Einsatzleitergenehmigung bei dringenden Notfällen oder zur Absicherung von Unfallstellen Sondersignale nutzen.

Verfasst: 29.01.2007 20:36
von koneggS
in Leipzig gibts das glaube ich auch.

Verfasst: 29.01.2007 22:57
von Senny
Huhu,

genau, in Leipzig gibt es verschiedene Fahrzeuge mit Blaulichtausrüstung.

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Kein Bild hab ich jetzt von den Oberleitungsfahrzeugen. Hab ich da jetzt noch eins vergessen?

MfG Senny

Verfasst: 30.01.2007 07:38
von as65
Auch in Gera ist ein solches Fahrzeug unterwegs.
Blaulicht und Sirene sind im Notfall Im Einsatz.

as65

Verfasst: 30.01.2007 12:47
von T3D-Fan
In Chemnitz gibt's die auch: Mehrere Golf mit Blaulicht und sogar ein (oder zwei?) Fahrleitungsreperatur-Farhzeuge mit Blaulicht. In Karlsruhe meine ich auch schon mal ein Dispatcher-Fahrzeug mit Blaulicht gesehen zu haben.

Verfasst: 07.06.2007 10:40
von Tatramaxi
In Bochum gibt es die auch ,die Stehen eigentlich überall in Bochum rum
mit blaulicht

Re: und wo sortieren wir den ein?

Verfasst: 20.03.2008 12:51
von Tatra-Fan
In Leipzig sind alle Betriebsinternen KFZ mit Blaulicht und Martinshorn (E-Horn) ausgerüstet. Die Hilfsgeräte- und ORT-LKW sind auch mit Gelblicht ausgestattet.

Re: und wo sortieren wir den ein?

Verfasst: 30.03.2008 08:53
von Tom aus Chemnitz
Meistens werden aber "Gelblichter" verwendet. Dazu braucht der Verkehrsbetrieb keine Extra-Genehmigung.

Re: und wo sortieren wir den ein?

Verfasst: 30.03.2008 17:00
von Tatra-Fan
Aber nicht wenn es obereillig ist, weil du damit keine Vorfahrtsberechtigung hast. Was machst du wenn eine Person unter einer Bahn liegt, und das Fahrzeug nicht von der Feuerwehr gehoben werden kann? 2 Stunden warten bis die Person tot ist?

Re: und wo sortieren wir den ein?

Verfasst: 02.04.2008 17:32
von Tom aus Chemnitz
Wenn die Bahn schon auf der Person draufsteht, ist sie zu 90% eh tot. Und wenn der Dispatcher mit Blaulicht anrast, wird er den Menschen wohl auch kaum noch retten. Es geht ja hier um Verkehrsbetriebs-Einsatzwagen und nicht um Feuerwehrautos - deren Blaulichter stellt ja keiner zur Debatte.

Gelblichter sind aber frei erwerblich und jeder Dödel kann auf sein Dreirad ein Gelblicht montieren, wenn es ihm Spaß macht...

Re: und wo sortieren wir den ein?

Verfasst: 02.04.2008 21:16
von fahrmidda13
Gelblichter sind aber frei erwerblich und jeder Dödel kann auf sein Dreirad ein Gelblicht montieren, wenn es ihm Spaß macht...
Stimmt nicht ganz. Gelblichter sind zwar frei verkäuflich, müssen aber, wenn sie am Fahrzeug fest montiert und/oder während der Fahrt betrieben werden sollen, in die Zulassung eingetragen werden.
Darüber hinaus braucht das Gelblicht, wie jede andere außen am Fahrzeug angebrachte Beleuchtung, eine Bauartgenehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt.
Also im nächsten Import-/Export-Shop nicht unüberlegt zugreifen :wink: .

Re: und wo sortieren wir den ein?

Verfasst: 02.04.2008 21:30
von Senny
Huhu,
Gelblichter sind aber frei erwerblich und jeder Dödel kann auf sein Dreirad ein Gelblicht montieren, wenn es ihm Spaß macht...
Du kannst dir solche Rundumkennleuchten in allen Farben bei den Herstellern ganz offiziell besorgen. Allerdings musst du bestimmte Dinge erfüllen, wenn du bsw. eine gelbe Leuchte montieren willst. Hier mal ein kleiner Auszug aus der StVZO, §52 (4)

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in § 52 (4), wer Gelblicht benutzen darf:

Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


Baust du dir die Dinger auf die Kalte drauf wirds teuer.

Was die Dispatcherfahrzeuge mit Blaulicht angeht, so haben die schon ihre wahre Berechtigung. Die Rettungskräfte sind teilweise auch vor Ort auf die Unterstützung der Dispatcher angewiesen. bzw umgedreht. Alleine um den Rettungskräften vor Ort Arbeits- und Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Vor Ort Umleitungen koordinieren, evtl. gezielt Hilfsgeräte anzufordern usw. Auch wenns in Betriebs-und Anlagenbereiche der Bahn/Tram geht können die Rettungskräfte nicht alles wissen und müssen notfalls sogar eingewiesen werden. Da muss nicht erst was schlimmes passiert sein. Es reicht schon aus, wenn Gefahr besteht, dass schlimmeres passiert. Ohne das Feuerwehr oder Polizei unbedingt hinzugezogen oder benötigt werden. Wenn z.B ein Halteseil der Oberleitung abgerissen ist reicht ein Dispatcherfahrzeug und die Gefahrenstelle zu sichern bis ein Turmwagen kommt. Und da gibt es noch einige andere Beispiele. Das sollte aber fürs erste reichen :-)

MfG Senny

Re: und wo sortieren wir den ein?

Verfasst: 03.04.2008 17:40
von Tom aus Chemnitz
Bist du Jura-Student oder warum kennst du dich da so aus???