Der Berliner Senat hat heute die Teilausschreibung des Teilnetzes Ringbahn der Berliner S-Bahn beschlossen. Weiterhin steht fest, dass das Berliner S-Bahnnetz in Zukunft in insgesamt drei Teilnetze (Ringbahn, Nord-Süd-Bahn und Stadtbahn) geteilt wird. Weitere Informationen zu dem Betrieb, Fahrzeugen etc. ist dem Link zu entnehmen.
Landespressestelle Berlin
Berliner Senat beschließt Teilausschreibung
Re: Berliner Senat beschließt Teilausschreibung
Wenn das geschieht, ist das der Tod der S-Bahn, wie wir sie kennen. Daß man bei dieser Ausschreibung tatsächlich die 481 verkaufen möchte, kann doch nur ein Scherz sein. Damit jemand diesen Dreck freiwillig in Betrieb nimmt, müßte man eigentlich noch Geld rauflegen, nicht verlangen.
Zynismus ist der geglückte Versuch, die Welt zu sehen, wie sie wirklich ist. - Jean Genet
Re: Berliner Senat beschließt Teilausschreibung
1. Das sich außer der DB noch ein Konkurrent beteiligt, ist unwahrscheinlich.
2. Für das Netz Ring/Südost sind neue Fahrzeuge zu beschaffen, wenn diese zur Betriebsaufnahme noch nicht verfügbar sind, würde die DB vermutlich die BR 480+485/885 abgeben.
3. Es ist noch nicht sicher, daß die Ausschreibung überhaupt über die Bühne geht, Bürgerbegehren und Klagen können nochein Hindernis sein.
2. Für das Netz Ring/Südost sind neue Fahrzeuge zu beschaffen, wenn diese zur Betriebsaufnahme noch nicht verfügbar sind, würde die DB vermutlich die BR 480+485/885 abgeben.
3. Es ist noch nicht sicher, daß die Ausschreibung überhaupt über die Bühne geht, Bürgerbegehren und Klagen können nochein Hindernis sein.
Re: Berliner Senat beschließt Teilausschreibung
Warum? Was schließt z.B. eine Beteiligung von BVG, ODEG oder anderen Verkehrsunternehmen aus? Die Fahrzeugneubeschaffung wird doch eh wieder mit Fördergeldern finanziert werden.1. Das sich außer der DB noch ein Konkurrent beteiligt, ist unwahrscheinlich.
Der Ring-Fahrplan ist mit der 485 nicht zu halten(die braucht 70 statt 60 Minuten), 480 sind für den Ring zu wenige vorhanden. Und was für ein Netz Südost? Davon steht nichts in der Ausschreibung.2. Für das Netz Ring/Südost sind neue Fahrzeuge zu beschaffen, wenn diese zur Betriebsaufnahme noch nicht verfügbar sind, würde die DB vermutlich die BR 480+485/885 abgeben.
Weiterhin ist das Problem, daß die beiden "alten" Baureihen wegen der neuen Sicherungstechnik aufwendig umgerüstet werden müßten. Zwar gibt es die Möglichkeit, damit bis zum wirtschaftlichen Ende aller Baureihen zu warten, doch fraglich ist, ob das EBA das mitmacht. Deshalb ist es eben angedacht, die beiden Baureihen 2017 auszumustern.
Die 480 ist nur mit großem Aufwand umzurüsten, die 485 wäre noch eher machbar, aber hat dafür andere Probleme. Leider sind lediglich die 481 relativ leicht umzurüsten.
Sicher, nur wird auch das EBA mitreden wollen wegen der Technik. Bislang wurde die Betriebserlaubnis für das alte Fahrsperrensystem zwar immer verlängert, aber auch widerwillig.3. Es ist noch nicht sicher, daß die Ausschreibung überhaupt über die Bühne geht, Bürgerbegehren und Klagen können nochein Hindernis sein.
Zynismus ist der geglückte Versuch, die Welt zu sehen, wie sie wirklich ist. - Jean Genet
Re: Berliner Senat beschließt Teilausschreibung
Falsch, bei den Teilausschreibungen werden sich sehr wohl andere EVU oder Bietergemeinschaften beteiligen. Die Hamburger Hochbahn, Veolia und auch schon die Engländer, Australier und Chinesen haben Interesse bekundet. Die Frage ist nur wie die Bedingungen aussehen. Wenn man natürlich den Fehler macht wie in Hamburg wird man natürlich eine Klagewelle riskieren.Manitou hat geschrieben:1. Das sich außer der DB noch ein Konkurrent beteiligt, ist unwahrscheinlich.
Nur seltsam dass die beiden von dir genannten Baureihen lt. EBA keine Zulassung mehr ab 2017 erhalten werden, sondern auszumustern sind. Deshalb hatte ja schon die Deutsche Bahn angeboten in die Presche zu treten und die Fahrzeuge vorzufinanzieren, was Berlin ablehnte um nicht in der Schuld der Deutschen Bahn zu stehen. Nur blöd, dass der Senat bis heute nicht kapiert, dass die Ausschreibung und Bestellung von Fahrzeugen schon hätte am besten 2010 geschehen sein soll.Manitou hat geschrieben:2. Für das Netz Ring/Südost sind neue Fahrzeuge zu beschaffen, wenn diese zur Betriebsaufnahme noch nicht verfügbar sind, würde die DB vermutlich die BR 480+485/885 abgeben.
Welche Hindernisse soll es denn geben? So ein Quark habe ich auch noch nie gehört! Bürgerbegehren gegen die S-Bahnausschreibung undenkbar, da es sich gegen die Deutsche Rechtsprechung setzen würde, die aussagt dass ausgeschrieben werden muss. Schade, dass EVG, SPD und die Deppen vom S-Bahn-Tisch bis heute nicht begriffen haben aber die Berliner SPD handelt ja gerne nach eigenen Gesetzen allen voran Klaus Wowereit.Manitou hat geschrieben:3. Es ist noch nicht sicher, daß die Ausschreibung überhaupt über die Bühne geht, Bürgerbegehren und Klagen können nochein Hindernis sein.
Und welche Klagen sollen erwartet werden? Wenn Berlin einmal im Leben unter Klaus Wowereit nicht Hamburg als Vorbild nimmt sollte es auch dort keine Probleme geben, weil gegen eine Ausschreibung kann nur ein möglicher Bieter klagen, was der Fall Wersus gezeigt haben dürfte.
Re: Berliner Senat beschließt Teilausschreibung
1. Das EU-Recht läßt sowohl die Betriebsführung durch einen kommunalen Eigenbetrieb, als auch die Direktvergabe (mit Einschränkung) zu.
2. Die S-BahnGmbH wird die BR 481/482 für das Restnetz (Stadtbahn und Nord-Süd-Bahn) behalten. Welche Wagen sie abgibt, kann ihr keiner vorschreiben. Ggf. kann die S-Bahn GmbH über die Höhe der Kauf- bzw. Mietpreise darauf hinwirken, welche Wagen ein potentieller Konkurrent bis zur Beschaffung eigener Wagen übernimmt. In die Kalkulation für eine Vermietung der BR481/482 müßte einfließen, daß der Wagenmangel im eigene Restnetz mit Strafzahlungen verbunden wäre.
3. Mit Süd/Ost ist der Schöneweider Ast gemeint, der zusammen mit dem Ring Bestandteil der Ausschreibung ist.
4. Bürgerbegehren/Volksentscheide haben Verfassungsrang und können einen Parlamentsbeschluß überstimmen. Somit kann der S-Bahn-Tisch, wenn er genug Unterschriften zusammenbekommt, die Ausschreibung kippen.
2. Die S-BahnGmbH wird die BR 481/482 für das Restnetz (Stadtbahn und Nord-Süd-Bahn) behalten. Welche Wagen sie abgibt, kann ihr keiner vorschreiben. Ggf. kann die S-Bahn GmbH über die Höhe der Kauf- bzw. Mietpreise darauf hinwirken, welche Wagen ein potentieller Konkurrent bis zur Beschaffung eigener Wagen übernimmt. In die Kalkulation für eine Vermietung der BR481/482 müßte einfließen, daß der Wagenmangel im eigene Restnetz mit Strafzahlungen verbunden wäre.
3. Mit Süd/Ost ist der Schöneweider Ast gemeint, der zusammen mit dem Ring Bestandteil der Ausschreibung ist.
4. Bürgerbegehren/Volksentscheide haben Verfassungsrang und können einen Parlamentsbeschluß überstimmen. Somit kann der S-Bahn-Tisch, wenn er genug Unterschriften zusammenbekommt, die Ausschreibung kippen.
Re: Berliner Senat beschließt Teilausschreibung
Hätte die BVG als Eigenbetrieb von Berlin Interesse an der S-Bahn, müsste also nicht ausgeschrieben werden?
Benex, Netinera und Veolia werden sicher beim Bieten mit von der Partie sein. Für kleinere bzw. mittelständige Unternehmen ist das aber alles eine Nummer zu groß.
Da für die S-Bahn Spezialfahrzeuge zu beschaffen sind, wäre ein Kauf durch den Senat mit Weitervermietung an die Gewinner der Ausschreibung m.E. nach sinnvoll, wie es auch bei der "normalen" Eisenbahn in großen Teilen von Niedersachsen passiert.
Benex, Netinera und Veolia werden sicher beim Bieten mit von der Partie sein. Für kleinere bzw. mittelständige Unternehmen ist das aber alles eine Nummer zu groß.
Da für die S-Bahn Spezialfahrzeuge zu beschaffen sind, wäre ein Kauf durch den Senat mit Weitervermietung an die Gewinner der Ausschreibung m.E. nach sinnvoll, wie es auch bei der "normalen" Eisenbahn in großen Teilen von Niedersachsen passiert.
Re: Berliner Senat beschließt Teilausschreibung
Der Bundesgerichtshof hat aber gesagt, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegenüber EU-Recht vorrang hat. Somit kann eine Direktvergabe der S-Bahn Berlin nur noch an die BVG oder an ein neugegründetes städtisches Unternehmen vergeben werden zumindest als Gesamtpaket.Manitou hat geschrieben:1. Das EU-Recht läßt sowohl die Betriebsführung durch einen kommunalen Eigenbetrieb, als auch die Direktvergabe (mit Einschränkung) zu.
Wenn die S-Bahn Berlin Fahrzeuge zur Überbrückung an ein anderes Unternehmen überhaupt abgibt können es nur 481/482er sein nur diese wird man für die beiden übrigen Netze weiterhin benötigen. Zudem wird die Deutsche Bahn sich hüten die Konkurrenz zu helfen, sondern sich so etwas teuer bezahlen lassen bzw. dem Berliner Senat in die Suppe spucken.Manitou hat geschrieben:2. Die S-BahnGmbH wird die BR 481/482 für das Restnetz (Stadtbahn und Nord-Süd-Bahn) behalten. Welche Wagen sie abgibt, kann ihr keiner vorschreiben. Ggf. kann die S-Bahn GmbH über die Höhe der Kauf- bzw. Mietpreise darauf hinwirken, welche Wagen ein potentieller Konkurrent bis zur Beschaffung eigener Wagen übernimmt. In die Kalkulation für eine Vermietung der BR481/482 müßte einfließen, daß der Wagenmangel im eigene Restnetz mit Strafzahlungen verbunden wäre.
In dem Fall wird es nicht funktionieren, weil es wie beim Tempelhof-Volksentscheid keine rechtliche Bindung finden wird. Und das Ziel des S-Bahntisches liegt nur daran die Deutsche Bahn zu stärken bzw. eine Direktvergabe zu erzwingen und beides ist mit dem Volksentscheid nach der Berliner Landesverfassung nicht erreichbar und ausgeschrieben wird das Netz Ringbahn vom Land Berlin, Brandenburg kann gerade einmal eine Mitsprache bezüglich der Strecken nach Schönefeld und Königs Wusterhausen erhalten sowie nach Birkenwerder, da ja die S8 nach den ersten Planungen mit in das Teilnetz Ringbahn soll.Manitou hat geschrieben:4. Bürgerbegehren/Volksentscheide haben Verfassungsrang und können einen Parlamentsbeschluß überstimmen. Somit kann der S-Bahn-Tisch, wenn er genug Unterschriften zusammenbekommt, die Ausschreibung kippen.