Organisatorisches bei der Deutschen Bundesbahn - Werksgleise

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M73
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Organisatorisches bei der Deutschen Bundesbahn - Werksgleise

Beitrag von M73 »

Mich interessiert vom Ablauf her mal folgende Frage:

Wenn eine Firma A einen Werksanschluß hat und eine Wagenladung per Bahn zu einer Firma B, ebenfalls mit Anschlußgleis liefern lassen möchte - was kommt auf den Lieferschein für eine "Adresse", damit das Lieferziel zweifelsfrei zugeordnet werden kann.

Hat hier jemand Einsicht in diesen Verwaltungstechnischen Akt?
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Baertram
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Re: Organisatorisches bei der Deutschen Bundesbahn - Werksgl

Beitrag von Baertram »

So genau weiß ich es zwar nicht, aber an den Güterwagen befinden sich auf jeder Seite ein Fach, wo die Informationen untergebracht werden. Offenbar mußte (sollte heute auch noch so sein) man am örtlichen Güterbahnhof (oder GA) um dann weitere Informationen geben und geben lassen (Art der Ladung, Sicherung der Ladung, Formblätter für die Möglichkeit der notwendigen Informationen für die Eisenbahnmitarbeiter). Große Firmen (Merck, Bayer, BASF und andere) hatten auch Büros, wo Eisenbahnmitarbeiter im direkten Kontakt mit dem Betrieb waren (und heute eigenlich auch noch sind).

Aber vielleicht solltest Du da eher mal im DSO die Frage stellen.
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Manitou
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Re: Organisatorisches bei der Deutschen Bundesbahn - Werksgl

Beitrag von Manitou »

Im Frachtbrief / Transportvertrag wird Empfänger, Zielbahnhof und ggf. Anschluß bzw. Ladestelle angegeben. Dies überträgt der Abfertigungsdienst auf die Bezettelung des Wagens (sofern dies nicht im Rahmen der Selbstabfertigung durch den Absender geschieht).
Sofern ein EVU geschlossene Züge fährt, ist eine Bezettelung nicht zwingend erforderlich, da das Ziel des Zuges bei der Bestellung der Trasse angegeben wird.

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M73
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Re: Organisatorisches bei der Deutschen Bundesbahn - Werksgl

Beitrag von M73 »

Dem entnehme ich, daß praktisch jeder Werksanschluß einem Bahnhof zugeordnet ist?

Gibt es eigentlich noch Gleisanschlüsse auf freier Strecke? Auf Nebenbahnen sicher…aber früher bis Ende der 70ger, teilweise bis Mitte der 80ger waren Diese auch in größerer Zahl auf Hauptstrecken zu finden. Praktisch irgendwo zwischen Bahnhof und Bahnhof eine mit Vorhängeschloß gesicherte Handweiche, die auch eine elektronische Lageüberwachung hatte, die auf beide Stellwerke wirkte.
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koneggS
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Re: Organisatorisches bei der Deutschen Bundesbahn - Werksgl

Beitrag von koneggS »

Bezettelung der Wagen ist inzwischen Sache des EVU. Oftmals gibt es auch bei gemischten Zügen keine solche mehr. Aus Frachtpapieren/Wagenliste (unzwischen auch Sache der EVU) muss eindeutig hervorgehen, von wo nach wo die Fuhre geht. Lediglich bei gefährlichen Gütern gibt es eindeutigere Regelungen.

Anschlüsse auf der freien Strecke in Form von Ausweichanschlussstellen gibt es nach wie vor, auch auf Hauptbahnen, natürlich wie auch die Gesamtzahl der Gleisanschlüsse tendenziell sinkend. Diese können von Sperrfahrten bedient werden.

Die Schnittstellen zur Stellwerkstechnik können dabei von einem Schlüssel, den man sich abholen muss, bis zur fernbedienten Weiche reichen. Häufig vertreten sind aber Nahbedienungsfreigaben, wo vor Ort ein Schlüssel für Gleissperre/Flankenschutzweiche und Weiche im Streckengleis vom dafür zuständigen Fdl freigegeben werden kann. Auch auf der freien Strecke ist immer nur ein Fdl dafür zuständig. Welcher das ist, ist örtlich geregelt. Bei zweigleisigen Hauptbahnen mit nicht elektronischer Stellwerkstechnik ist das meistens der Fdl der rückgelegenen Zugmeldestelle.

Manitou
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Re: Organisatorisches bei der Deutschen Bundesbahn - Werksgl

Beitrag von Manitou »

Ein augenscheinlich gemischter Zug kann hinsichtlich Abgangs- und Endbahnhof durchaus auch ein geschlossner Zug sein, ohne ein ganzzug im tariflichen sinne zu sein. Wenn z.B. eine Spedition eine Sammelgutzug von einem Seehafen ins Ruhrgebiet oder nach Süddeutschland in ein GVZ zum Umschlag auf die Straße bildet, wäre so ein Fall denkbar, ebenso bei Logistikzügen z.B. der Autoindustrie.

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koneggS
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Re: Organisatorisches bei der Deutschen Bundesbahn - Werksgl

Beitrag von koneggS »

Wenn ich sage, dass es bei bestimmten EVU auch bei gemischten Zügen keine Bezettelung geben muss, dann meine ich das auch so. Dass ein Ganzzug aus verschiedenen Wagengattungen bestehen kann, ist logisch. Auch ein gemischter Güterzug kann aus lediglich einer Wagengattung gebildet sein...

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