Berlin: U-Bahn-Brand 1972

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Manitou
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Berlin: U-Bahn-Brand 1972

Beitrag von Manitou »

Zum U-Bahn-Brand vom 04.10.1972 in Berlin (Bf Alexanderplatz) habe ich einige Fragen.
Auf einem vor einigen Tagem in der Zeitung veröffentlichem Foto (wurde seinerzeit nicht veröffentlciht, ich hatte vor einigen Jahren alte zeitungen in der Bibliothek eingesehen) war zu erkennen, das der Weichenbereich der Kehranlage bereits demontiert worden war, bevor alle ausgebrannten Fahrzeuge geborgen worden waren. Hatte man die Weichen benutzt, um eine provisorische Kehranlage zu schaffen? Es wurde damals eine doppelte Gleisverbindung ziwschen Klosterstraße und märkischem Museum eingerichtet, um den Bf Allexanderplatz einseitig im zweimal eingleisgen Betrieb wieder anfahren zu können.
Darüber hinaus interessiert mich, warum
- der im zweiten Kehrgleis stehende Zug nicht bei erkennen des Entstehungsbrandes (anfangs brannte nur ein Wagen, eine Arbeitszugbesatzung versuchte noch, zu löschen) weggefahren werden konnte (war das Stellwerk unbesetzt?)
- der Arbeitszug im Gefahrenbereich stehengelassen wurde (nach abladen der Handfeuerlöscher hätte man diesen doch zurück- oder weiterfahren können)
- welche Wagen (sowohl Fahrgast- als auch Arbeitswagen) betroffen waren (Totalschaden bzw. wieder aufgebaut), welche Totalschadenfahrzeuge vor Ort zerlegt wurden bzw. noch in die Betriebswerkstatt Friedrichsfelde abgeschleppt bzw. per Kran und Tieflader geborgen wurden (u.a. wurde der brandbeschädigte Gerätewagen erst 1973 in der Betriebswerkstatt Friedrichsfelde ausgemustert).

Ebenfalls interressiert mich, welche Wagen bei dem Auffahrunfall Bf Rosa-Luxemburg-Platz einige Tage später beteiligt (ausgemustert bzw. repariert) waren, wieso der Schaden bei einer Rangierfahrt (Kehranlage) so groß war. Unterschiedliche Quellen sprechen von 6 bzw. 12 Wagen mit Totalschaden.
Wer hat Fotos vom Fahrzeugtausch an der Hochbahnrampe per Kran (Schönhauser Allee, Höhe Kulturbrauerei) und kann die hier im Forum veröffentlichen?

Manitou
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Re: Berlin: U-Bahn-Brand 1972

Beitrag von Manitou »

Zu diesem Beitrag haben sich etliche Fragen durch die sehr interessanten Beiträge der Verkehrsgeschichtlichen Blätter 4/2022 und Berliner Verkehrsblätter 9/2022 gelöst. Allerdings ergeben sich auch neue Fragen. Der ursprüngliche Brand in einem Wagen wurde mit Handfeuerlöschern erfolgreich gelöscht. Zum katastrphalen Brand kam es erst, als der Fahrstrom im Kehrgleis wieder eingeschaltet wurde. In diesem Zusammenhang interessiert mich, warum die beiden beschädigten Wagen nicht vor dem Wiedereinschalten des Fahrstroms von der Stromschiene getrennt wurden. Konnte man bei den alten Kleinprofilwagen die Stromabnehmer abklappen bzw. eine Wagenhauptsicherung entfernen? Bei der Berliner S-Bahn hätte bei einem Viertelzug mit Kabelbrand beides genacht werden können, bevor nach dem Löschen die Stromschiene wieder eingeschaltet worden wäre.
Gab es bei der U-Bahn damals eine Vorschrift, wie nach Bränden an elektrischen Anlagen zu verfahren war?

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