Fotografieren von Bus+Bahn - Stellungnahme eines Juristen

Straßenbahnbetriebe in Deutschland
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Tatra-Fan
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Fotografieren von Bus+Bahn - Stellungnahme eines Juristen

Beitrag von Tatra-Fan »

"[...]
Wir freuen uns zunächst einmal über Ihr Interesse an unseren Fahrzeugen. Den für das Fotografieren unserer Verkehrsmittel im öffentlichen Verkehrsraum geltenden rechtlichen Rahmen möchten wir kurz darstellen. Im Grundsatz ist nach §22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich. Dieser Einwilligung bedarf es gemäß §23 Abs. 1 Nr. 2 KUG dann nicht, wenn die Person als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Öffentlichkeit erscheint. Ansonsten könnte die Welt nicht mehr abgebildet werden, wenn ein Mensch dabei sichtbar wird. Für den Betrachter muss jedoch nach dem objektiven Gesamteindruck nicht die abgebildete Person, sondern die übrige Bildaussage - hier also Bus oder Bahn - Hauptgegenstand des Bildes sein. Die Einordnung der Betroffenen in die Bildaussage darf nicht als gewollt, sondern nur als Zufällig wirken; die Personendarstellung muss entfallen können, ohne das sich Charakter und Gegenstand des Bildes ändern würden, dies ist nicht gegeben, wenn der Betroffene im Vordergrund oder in der Bildmitte zentral als Blickfang fungiert und damit so wirkt, als ob der Fotograf ihn gezielt ins Bild genommen hat. Solche Aufnahmen wären also unzulässig.
Ebenfalls ist die Zurschaustellung und Verbreitung dann unzulässig, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird (§23 Abs. 2 KUG).

Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden - Sie können schließlich nie wissen, ob nicht im Einzelfall der Fahrer ein anerkennenswertes Interesse an seiner Anonymität hat -, empfehlen wir dringend, vor einer Veröffentlichung Ihrer Bilder [...], die Fotos, auf denen Fahrer zu erkennen sind, mindestens so zu verfremden, das keine konkrete Person zu identifizieren ist.

Abschließend möchten wir betonen, dass wir keinerlei Interesse daran haben, "Bahnfans" juristisch zu belangen bzw. unsere Fahrer dabei zu begleiten. [...]"

Mit freundlicher Genehmigung der DVB Rechtsabteilung.
T4D-Fahrerkabinen Besitzer, danke an die fleißigen Spender! :mrgreen:

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Sithis
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Re: Fotografieren von Bus+Bahn - Stellungnahme eines Juristen

Beitrag von Sithis »

Schön, daß es an und für sich "erlaubt" ist, aber die Paragraphen sind - typisch für die aktuelle Gesetzgebung - mal wieder absolut auslegbar.
Gesichter verfremden? Das wäre ja vorauseilender Gehorsam. Wozu denn? Wenn einer was will, soll er tatsächlich Anzeige erstatten. Der brave "Bahnfan" hat ja im Zweifelsfalle auch ein Impressum mit Privatanschrift auf seiner Homepage, und selbst wenn nicht, liegen die Daten bei der DENIC, wo die Nachfrage dann ja sogar berechtigt wäre, abgesehen davon, daß man zur Stützung der deutschen Unternehmen natürlich bei einem deutschen Anbieter seinen Server hat.




8) :wink: :twisted:
Zynismus ist der geglückte Versuch, die Welt zu sehen, wie sie wirklich ist. - Jean Genet


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