T4D Fahrer Kabine

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Zoni01
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Zoni01 »

Sithis hat geschrieben:Dann sollte sich Jörg auch eine Fahrerkabine kaufen, damit er noch besser mit seinem ehemaligen Magdeburger T4D zur Arbeit fahren kann :lol: . Der Umbau auf Zweisystemtechnik war ja schon erfolgreich, jetzt fehlt nur noch die zweite Kabine.
Jörg der Super Administrator hat doch keine Magdeburger T4D Tatrabahn. Wo genau sollte er diese T4D Tatrabahn auch hinstellen? In seiner Garage oder im Garten wohl kaum.
Das schlimmste was mir in meinen Tatrahobby passieren kann wäre, wenn mir die MVB ein Tatrafahrverbot auf allen Tatralinien in der Tatrastadt Magdeburg erteilt.

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Sithis
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Sithis »

Doch, es wurden vor einer Weile Tatras aus Magdeburg in Karlsruhe untergestellt. Jörg konnte günstig eine erwerben, auf Zweisystemtechnik umrüsten lassen und fährt damit jeden Tag zur Arbeit nach Heilbronn. Unterstellung ist kein Problem - Depots gibt es in Karlsruhe ja genug und die Bahn kommt dann immer rechtzeitig auf Anruf ;-) .
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Standi
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Standi »

Na Zoni, dann gründen wir Hardcore-Tatrafans eben unser eigenes Tatramuseum, mit dir als Führer und Tatrawagen aus MD und anderen Städten. Schön wärs ja, ist aber unrealistisch. Aber man wird ja mal träumen können :D.

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Sithis
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Sithis »

Dann darf Zoni auch mal mit dem Schlagstock am Steuer winken und den bösen anderen Tatra-Filmern das Filmen verbieten, und ein paar Tatra-Wachhunde gibt es auch extra in der Bahn, nicht zu vergessen den Holzkasten mit dem Hintern drin.

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
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Zoni01
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Zoni01 »

Sithis hat geschrieben:Doch, es wurden vor einer Weile Tatras aus Magdeburg in Karlsruhe untergestellt. Jörg konnte günstig eine erwerben, auf Zweisystemtechnik umrüsten lassen und fährt damit jeden Tag zur Arbeit nach Heilbronn. Unterstellung ist kein Problem - Depots gibt es in Karlsruhe ja genug und die Bahn kommt dann immer rechtzeitig auf Anruf ;-) .
OK ich wäre dann Jörg den Super Administrator dankbar wenn er mal in diesem Jahr ein Beweisvideo von den Magdeburger T4D machen könnte und wie er dann so durch Karlsruhe fährt. Erst dann bin ich richtig überzeugt davon.
Standi hat geschrieben:Na Zoni, dann gründen wir Hardcore-Tatrafans eben unser eigenes Tatramuseum, mit dir als Führer und Tatrawagen aus MD und anderen Städten. Schön wärs ja, ist aber unrealistisch. Aber man wird ja mal träumen können :D.
Genau und du bist dann der Tatra Fahrlehrer. Könntest du eigentlich noch richtig einen T4D Tatra Großzug in Magdeburg fahren Standi? Ich frage ja nur weil du mal geschrieben hast das du nur noch leider NGT fährst. Da könnte man ja schnell das fahren eines Tatrazuges verlernen. Und gibt es auch Fahrunterschiede wenn man einen Tatra 2 Wagenzug fährt anstatt einen 3 Wagen Tatragroßzug?
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Großverbundplatte
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Großverbundplatte »

Zoni01 hat geschrieben:Könntest du eigentlich noch richtig einen T4D Tatra Großzug in Magdeburg fahren Standi? Ich frage ja nur weil du mal geschrieben hast das du nur noch leider NGT fährst. Da könnte man ja schnell das fahren eines Tatrazuges verlernen. Und gibt es auch Fahrunterschiede wenn man einen Tatra 2 Wagenzug fährt anstatt einen 3 Wagen Tatragroßzug?
Zwischen KÖNNEN und DÜRFEN, da liegt der Unterschied. Was einmal gelernt ist das verlernt man nicht, wie das Fahrradfahren.
Ein wichtiger "Fahrunterschied" ist da schon und dieser ist wie der berühmte Männervergleich: Einer ist länger.

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Sithis
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Sithis »

Bezüglich "verlernen": Gibt es nach der BoStrab oder irgendeiner anderen Vorschrift denn Regelungen, ob die Fahrlizenz für einen bestimmten Typ nach einer Weile Nicht-Fahrens erlischt? Zumindest bei der Eisenbahn ist es nämlich so, da gibt es in Berlin wohl ein paar Probleme, weil nach der langen BR485-Abstinenz viele Fahrer diese nicht mehr fahren dürfen, da die letzte Fahrt zu lange her ist.
Wie sieht es da mit der Straßenbahn aus?
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Möckern-Peter
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Möckern-Peter »

Du MUSST einmal im Vierteljahr STRAßENBAHN gefahren sein; danach MUSST du zum Lehrfahrer für einen Tag. Das geht bei "Abstinenz" von bis zu einem Jahr; danach MUSST du (kurze Zeit) auf Fahrschule.
Deswegen versuchen Wehrpflichtige, Zivi's, Eltern im baby-Jahr, wenigstens dem nachzukommen.
TYPENGEBUNDEN ist das NICHT!
Allerdings machst du bei Erstausbildung die Fahrschule auf einem Typ, den der Betrieb als "Grundtyp" ansieht, mit Theorie zuvor und Praxis darauf. Jede sog. Typenerweiterung (also Erlernen eines neuen Types) ist 1 Tag Theorie, 1 Tag Praxis, 1 Dienst mit Lehrfahrer.
Der TYP verfällt NICHT; es verfällt (s.o.) nur die STRAßENBAHN als ganzes!
Kein Fahrer hat das Recht, den Einsatz auf einem verlernten Typ zu verweigern; es sei denn, der Arzt legt befristet etwas fest, wie etwa: Sturz auf's rechte Knie > Handwagen fahren, Sehnenscheibenentzündung > Tatra fahren.
Jeder Fahrer hat aber das Recht, für einen Dienst auf einem Typ, den er lange* nicht gefahren hat, zu seiner Sicherheit einen Lehrfahrer anzufordern! *Lange ist relativ und obliegt eigenem Ermessen; meist versteht man da so mehr als ein Jahr darunter.
In der Praxis macht das aus Scham freilich keiner...; lieber sucht man die Schalter :-)
Wenn alle Betriebe nur T6/KT4(t)/KT8 verwenden würden, wäre die Welt eintöniger. Schöner wäre sie trotzdem!

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Standi
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Standi »

@Sithis: Eigentlich verlischt die Berechtigung nicht. Wenn man einen Typ laaange nicht gefahren hat, kann man sich aber auf Wunsch einen Dienst mit Lehrfahrer geben lassen. Ich fuhr z.B. 1995/96 T6/B6-Großzüge des Bf. Angerbrücke auf Linie 4. Dann war ich 11 Jahre im Bf. Dölitz und kam erst 2007, als ich wieder zur Angerbrücke wechselte, mit diesen Wagen in Berührung. Meine Typenberechtigung war immer noch gültig und ich durfte sie im Jahr ihrer Abstellung nochmal fahren. @Zoni: Natürlich könnte ich sofort einen T4D in MD fahren, sowas verlernt man nicht. In LE fahre ich nicht nur NGTs(-6,-8 u.-12) sondern auch oft T4DM. Der TZ ist in der Regel im Vergleich zum TGZ etwas lahmer beim beschleunigen u. bremsen.

bim
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von bim »

Für Fahrberechtigungen Straßenbahn / U-Bahn gibt es keine allgemein deutschlandweit geltenden Vorschriften. Diese legt je nach den örtlichen Bedingungen der Betriebsleiter nach BOStrab für seinen Bereich mit dem Segen der zuständigen Aufsichtsbehörde fest. Daher sind Fahrlizenzen auch nicht von einem zu einem anderen Betrieb übertragbar, selbst wenn exakt derselbe Wagentyp gefahren werden soll.
Das gilt auch für alle Festlegungen zu Fristen, Erteilung, Prüfung, Wiederholung, Dienstunterricht, Streckenkunde u.s.w.

Besonders interessant ist es, bei vorhandener Fahrberechtigung und Typeinweisung eines Straßenbahnbetriebes die Fahrberechtigung in einem anderen Betrieb (selbst für den gleichen Wagentyp) zu erlangen. Praktisch habe ich das zweimal selbst erlebt, in einem Fall erhielt ich sofort den Führerschein, in einem anderen Fall durfte ich die komplette Fahrausbildung nochmal machen. Letzteres ist aber gar kein Problem, schließlich wird auch die Ausbildungszeit bezahlt, man hat keinen Stress mit Fahrgästen, lernt das ganze Streckennetz kennen und kann sich sehr intensiv mit dem Fahrlehrer unterhalten.
Dasselbe passiert bei abgelaufener Frist, man macht die Pappe neu und verdient auch noch Geld dabei. Zwar etwas weniger als sonst, aber dafür mit pünktlichem Feierabend und regelmäßiger Dienstzeit.
So long

Mario

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Sithis
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Sithis »

Alles klar ;-) .

@Peter:

Was ist eine Sehnenscheibe? Hast du Körperteile, die ein normaler Mensch nicht besitzt? :lol:
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Möckern-Peter
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Re: T4D Fahrer Kabine

Beitrag von Möckern-Peter »

Interessant sind auch diese "Schnellbesohlungen" im Rahmen der sozialistischen Hilfe.
Unsere fuhren zum Pioniertreffen in Karl-Chemnitz-Stadt, Rostocker, Halberstädter und Schweriner hier zum Sportfest usw.
Auch gegen Ende der DDR ging die NVA in die Produktion und dienende Fahrer wurden zum Fahren abkommandiert. Aber eben nicht daheim, sondern in der Garnisonsstadt.
All das war dann das Verinnerlichen eines bekannten Typs mit den Modifikationen der Wagen des hilfeempfangenden Beriebes. Wozu streckenmäßig oft nur 1 - 2 Linien "erlernt" wurden, max. zuzügl. ihrer Umleitungsvarianten.
Bei Umzug in eine andere Stadt war auch ein Fahrschullehrgang zwingend vonnöten. Allerdings war er womöglich im Straßenverkehrsrecht erheblich und in der Praxis individuell gekürzt; je nach Auffassungsgabe des Zuzüglers und Ermessen des Fahrlehrers.
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