P-Schein für Stadtbahnfahrer

Sonstiges zum Thema Straßenbahnen: Hier wird über das diskutiert, was thematisch nicht in die anderen Foren passt
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DvD
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P-Schein für Stadtbahnfahrer

Beitrag von DvD »

Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe folgende Frage: Braucht man als Stadtbahnfahrer einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung ( P-Schein) den man beim Straßenverkehramt beantragt, also für Taxen und Busse etc.?
Den ich habe gelesen, dass man den für die Straßenbahn bzw. U-Bahn nicht benötigt.
Kurz zum Hintergrund: Ich bin seit Geburt an Einäugig d.h. ich besitze auf dem rechten Auge nur 10 % Sehkraft. Den Führerschein der Klasse B habe ich aber, dafür musste ich ein augenärztlichen Gutachten machen ( u.a. Gesichtsfeld abtasten) was aber kein Problem war. Fahre seit gut 11 Jahren unfallfrei! :) Darf ich so eine Stadtbahn fahren?

Hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

Vielen Dank und Gruß
DvD

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Sithis
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Re: P-Schein für Stadtbahnfahrer

Beitrag von Sithis »

Wenn ich jetzt richtig informiert bin, benötigt man den P-Schein ausschließlich, wenn man mit einem Pkw, Taxi und ähnlichen bis zu acht Personen im gewerblichen Verkehr befördern möchte.
Insofern scheint dieser für den Straßenbahnverkehr irrelevant zu sein, ebenso für den Führerschein Klasse D(Busführerschein). Ob du diesen hast oder nicht, spielt also keine Rolle.
Abgesehen davon dürfte nichts dagegen sprechen, diesen zu erwerben, da du die Voraussetzungen dafür wohl erfüllst. Er dient jedoch einem anderen Zweck. Die Frage nach dem Erwerb dürfte sich bei erfolgreichem Erwerb einer Fahrberechtigung für Straßenbahnen eigentlich nicht stellen, da diese dann auch etwas "Höherwertiges" wäre.

Ob du mit deiner Sehbehinderung geeignet bist, entscheidet das jeweilige Unternehmen mit einer ärztlichen Untersuchung. Einen "Straßenbahnführerschein" erwirbt man ja nicht wie einen normalen Führerschein, sondern in der Regel in einer dreimonatigen Ausbildung bei einem Verkehrsunternehmen mit Typberechtigungen.
Zynismus ist der geglückte Versuch, die Welt zu sehen, wie sie wirklich ist. - Jean Genet

bim
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Re: P-Schein für Stadtbahnfahrer

Beitrag von bim »

DvD hat geschrieben:d.h. ich besitze auf dem rechten Auge nur 10 % Sehkraft.
Für den allgemeinen Führerschein gelten die Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Für die Einstellung als Führer von Straßenbahnen oder Eisenbahnen sind erheblich höhere Anforderungen verbindlich festgelegt. Bei Eisenbahnen im §48 der EBO / DB-KoRil 107, für Straßenbahn- und Busfahrer gibt die VDV-Schrift 714 Mindestanforderungen vor, deren Anwendung den Mitgliedsbetrieben empfohlen wird. Viele Betriebe gehen sogar noch weiter.

Bezüglich der Neueinstellung gibt die VDV 714 für Beschäftigte im Fahrbetrieb mit Personenbeförderung oder ohne Personenbeförderung außerhalb der Betriebshöfe die Sehschärfe S1 (1,0/0,8 auch mit Sehhilfe) vor. Bei Wiederholungsuntersuchungen muss die Sehschärfe S2 (0,8/0,5 auch mit Sehhilfe) erreicht werden.

Bei der Eisenbahn ist die Mindestforderung für die SB1 1,0/0,7, die SB2 1,0/0,5 oder 0,7/0,7.

Unter 0,5 ist absolut nichts zu machen.
So long

Mario

tramrat
Beiträge: 1
Registriert: 28.07.2014 17:19

Re: P-Schein für Stadtbahnfahrer

Beitrag von tramrat »

Ich empfehle mal nachzuprüfen, ob bereits eine Entscheidung in folgender Rechtssache gefallen ist, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof an den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (Az. 11 BV 11.1764).

Siehe Artikel
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... rtuechtig/

Lass Dich nicht von dem aufreißerischen Titel blenden. Ich vermute, dass der Autor Dr. Rebler in 1. Instanz selbst involviert war in den Fall.

Ich selbst sehe nicht stereo und weiß daher, dass ich sehr gut fahren kann, ohne andere zu gefährden. Und: Mit einem PKW kann mensch ebenso viel Schaden anrichten, wie wenn mensch mit einer Tram unterwegs wär.

Die Hauptfrage wäre eher, ob ein ÖPNV-Unternehmen einen Bewerber offen wegen fehlender Eignung der Sehstärke nicht einstellt. Letztendlich kann immer argumentiert werden, dass andere BewerberInnen eine höhere Eignung für die Stelle mitbringen. Und in diesem Fall wäre dies mal eine körperliche Eignung...

Manitou
Beiträge: 937
Registriert: 06.10.2006 00:36

Re: P-Schein für Stadtbahnfahrer

Beitrag von Manitou »

Hast Du einen Schwerbeschädigtenausweis? Im öffentliche Dienst werden Schwerbehinderte bei einer für den Arbeitsplatz ausreichenden Eignung bevorzugt eingestellt. Da bei brauchst Du 50 % (SB) bzw. 40% (gleichgestellt).

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