Dann sind die Vorschriften der BOSTRAB aber absolut diskussionswürdig. Einerseits sind solche Kleinigkeiten geregelt, andererseits sind Ausnahmen möglich? Auf welcher Grundlage denn? Entweder es gibt Regeln oder nicht.
Entweder es gibt Regeln oder nicht.
Das große Problem jeder Vorschrift ist, daß sie alle Möglichkeiten abdecken soll.
Doch das ist kaum möglich. Zu viele Eigenheiten können nicht berücksichtigt werden.
Die BOSTARB soll im ganzen Bundesgebiet greifen. Jedoch gibt es sicher Städte mit geologischen, sowohl negativen, als auch positiven Besonderheiten.
Wenn jetzt das Ergebnis eines Gutachtens besagt, daß eine bestimmte
Vorschriftsüberschreitungen in einem speziellen Fall keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen haben, weil die örtlichen Gegebenheiten sich von den meisten anderen Städten unterscheiden, wäre es doch Dumm, diese örtliche Gegebenheit nicht zu nutzen.
Vorschriften sollten nicht unbedingt gleich ein Dogma sein; so meine Ansicht!
Wenn man den §6 streichen würde, hätte man z.B. auch keine Möglichkeit mehr, historische Straßenbahnen, wenn auch mit Auflagen, verkehren zu lassen!
Fast alle historischen Fahrten werden eben von der TAB mit §6 der BOSTRAB ermöglicht!!!
Oder kannst Du Dir vorstellen einen Wagen von "18hundert wasweißich" mit automatischer und verriegelter Schiebetüre mit Lichtschranke und Sicherheitsleiste auszurüsten, blos damit man ihn in "freier Wildbahn" Fahren darf?
Speziell bei den R2NEU soll es um keine 100 kg gehen. Das sollte mit einem Gutachten doch zu händeln sein.
Bei den S-Wagen, wo die Achslast mit mehr als 10% überschritten ist, ist es sehr unwahrscheinlich, daß irgendeiner ein Gutachten ausstellen wird, daß die Überschreitung kein Problem darstellt. Zudem sollte der Betreiber eigentlich für eine besonders niedrige Achslast sorgen, da jede 500 kg mehr auf der Schiene den Verschließ Derselben erhöht.
In München hat die MVG meiner Meinung nach den Firmen nicht genug auf die Finger geschaut – das Ergebnis sind Fahrzeuge, die die Normen geringfügig bis erheblich überschreiten – was will man jetzt dem Beamten vorwerfen???
…solche Kleinigkeiten…
Das Gewicht pro Achse sehe ich ganz und gar nicht als Kleinigkeit an – davon hängt ja schließlich auch das Bremsverhalten ab.
…wobei sich natürlich die Frage stellt, wer den schwarzen Peter hat.
Anfangs dachte ich, der "Schreibtischtäter" der TAB wäre eine Pfeife. Doch kommen immer mehr Gerüchte und z.T. bestätigte Details auf, nach dem die Firma aus Pankow gezielt getrickst haben zu scheint.
Offenbar ist bei der S-Klasse doch einiges schwer im Argen.
Bei den R2-Neu muß man sich fragen, warum die nötigen Gutachten nicht gleich von der MVG mit zur Änderungszulassung beigefügt wurden. Gewichtüberschreitung (wenn auch gering) und Kompatibilitätsnachweise von geänderter Hardware – so ungewöhnlich klingt das für mich nicht.
Wahrscheinlich sind eben der Hersteller, als auch die MVG etwas blauäugig an die Sache ran gegangen.
Ich freue mich, wenn es regnet. Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch .
(Karl Valentin, Münchner Volksschauspieler und Humorist)