Hallo,
nehmen wir mal an, eine Fahrzeugserie hat noch wenige Monate zu fahren und bei einem dieser Wagen steht die HU an. Die 500.000 km sind auch überschritten. Was macht der Verkehrsbetrieb in solchen Situationen? Ich habe mal was von einer Sondergenehmigung gehört. Was hat es damit auf sich und was muss man für sie tun?
Werden, wenn ein Wagen eine Sondergenehmigung hat, die Aufkleber mit der nächsten HU im Wageninneren entfernt oder bleiben sie?
Diese Frage beschäftigt mich seit Kurzem.
demnächst Ausmusterung aber jetzt schon HU - was wird getan?
Re: demnächst Ausmusterung aber jetzt schon HU - was wird ge
Das ist von TAB zu TAB etwas unterschiedlich. Viele TAB's erteilen mit Auflagen eine Sondererlaubnis, z.B. eine Übergangs- oder Auslaufuntersuchung, mit Abstrichen von der üblichen HU, die natürlich auch Abstriche in der Laufleistung bzw. HU-Frist bedeuteten.
Bei der Bundesbahn (bei der DB AG ist das etwas anders) gab es dafür eine Extra Instandhaltungsstufe, E2.8 - mit verringertem Arbeitsaufwand, letzte Revision vor der geplanten Ausmusterung. Bei Bedarf wurde eine E2.8xx gemacht(xx = Platzhalter von BD zu BD etwas unterschiedliche Bezeichnungen), welche noch weitere Abstriche bei der Insatndhaltung, aber auch Abstriche bei der HU-Frist und der Laufleistungsgrenze machte.
P.S.:
Da gibt es einen eigenen Gesetzestext in der BOSTRAB §57/5:
§ 57 Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
.
.
.
.
(5) Die Technische Aufsichtsbehörde kann in besonderen Fällen die Fristen nach Absatz
3 für Betriebsanlagen und Fahrzeuge verlängern. Sie kann bei Betriebsanlagen und
Fahrzeugen mit technischen Besonderheiten kürzere Fristen festsetzen.
Ja, ja, die TAB – man könnte auch sagen, die Halbgötter im Amt.
Bei der Bundesbahn (bei der DB AG ist das etwas anders) gab es dafür eine Extra Instandhaltungsstufe, E2.8 - mit verringertem Arbeitsaufwand, letzte Revision vor der geplanten Ausmusterung. Bei Bedarf wurde eine E2.8xx gemacht(xx = Platzhalter von BD zu BD etwas unterschiedliche Bezeichnungen), welche noch weitere Abstriche bei der Insatndhaltung, aber auch Abstriche bei der HU-Frist und der Laufleistungsgrenze machte.
P.S.:
Da gibt es einen eigenen Gesetzestext in der BOSTRAB §57/5:
§ 57 Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
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(5) Die Technische Aufsichtsbehörde kann in besonderen Fällen die Fristen nach Absatz
3 für Betriebsanlagen und Fahrzeuge verlängern. Sie kann bei Betriebsanlagen und
Fahrzeugen mit technischen Besonderheiten kürzere Fristen festsetzen.
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Ich freue mich, wenn es regnet. Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch .
(Karl Valentin, Münchner Volksschauspieler und Humorist)
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Re: demnächst Ausmusterung aber jetzt schon HU - was wird ge
Wenn der Wagen noch gut im Schuß ist, ist so eine Sondergenehmigung für eine bestimmte Zeit leicht zu bekommen. Ich glaube, wegen Wagenmangels hat z.B. die SRS sowas beantragt und bekommen.
Zynismus ist der geglückte Versuch, die Welt zu sehen, wie sie wirklich ist. - Jean Genet
- Möckern-Peter
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- Wohnort: Leipzig
Re: demnächst Ausmusterung aber jetzt schon HU - was wird ge
In Leipzig schon zu DDR-Zeiten mit G4 gehandhabt und jetzt mit T/B4D-M auch.
Für längere Zeit ist eine ZU oder ZZU (zusätzl.ZU) oder eine BP (Bremsprüfung) erforderlich; den Umfang legt die TAB fest. Dann müssen die Arbeiten durchgeführt, protokolliert und eingereicht werden; auch TAB-Kontrollen sind möglich und legal. Allerdings sind Verlängerungen wohl nur bis zu 1 J. möglich.
Abgelaufene Wagen dürfen nicht mehr mit eigener Kraft bewegt werden, können aber - anlasshalber - nach vorgenannten technischen Arbeiten sog. Tageszulassungen bekommen.
Übrigens gilt eine HU immer bis Monatsende. D.h. ein am 01. fälliger Wagen hat Gnadenfrist bis 31. (und so es ein Nachtwagen ist, bis 01.früh, hihi)
Für längere Zeit ist eine ZU oder ZZU (zusätzl.ZU) oder eine BP (Bremsprüfung) erforderlich; den Umfang legt die TAB fest. Dann müssen die Arbeiten durchgeführt, protokolliert und eingereicht werden; auch TAB-Kontrollen sind möglich und legal. Allerdings sind Verlängerungen wohl nur bis zu 1 J. möglich.
Abgelaufene Wagen dürfen nicht mehr mit eigener Kraft bewegt werden, können aber - anlasshalber - nach vorgenannten technischen Arbeiten sog. Tageszulassungen bekommen.
Übrigens gilt eine HU immer bis Monatsende. D.h. ein am 01. fälliger Wagen hat Gnadenfrist bis 31. (und so es ein Nachtwagen ist, bis 01.früh, hihi)
Wenn alle Betriebe nur T6/KT4(t)/KT8 verwenden würden, wäre die Welt eintöniger. Schöner wäre sie trotzdem!
Zazní-li výstraha, opust'te dverní prostor!
Kava je balzam za srce in duso. (slowen.: Kaffee ist Balsam für Herz und Seele) Giuseppe Verdi
Gustav Mahler ergänzte: Hier ist es wunderherrlich und repariert ganz sicher Leib und Seele.
Prosimo se med voznju ne pogovarjete z voznikom!
Kein Sarkasmus liegt mir völlig fern
Der frühe Vogel kann mich mal... (am Abend treffen - was sonst!)
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Re: demnächst Ausmusterung aber jetzt schon HU - was wird ge
Es gibt (zumindest in Leipzig/Sachsen) die erweiterte ZU, worauf ein Wagen ein Jahr lang fahren kann, geht aber nur mit Sondergenehmigung der TAB. (z.B. bei 794 gemacht - der war ja schonmal abgestellt)
T4D-Fahrerkabinen Besitzer, danke an die fleißigen Spender!
- Möckern-Peter
- Beiträge: 2135
- Registriert: 21.06.2010 20:57
- Wohnort: Leipzig
Re: demnächst Ausmusterung aber jetzt schon HU - was wird ge
Jetzt ruht sich 794 vor der Schilderkammer aus... Weißnich, warum er noch nicht bei seinen Kumpels in Dö. ist.
Die ersten 4 Fahrradbw. sind ja die älteren, und 792 wäre ohne Maßnahmen, die ihr wegen ihrer Fg.-Zähleinrichtung zuteil wurden, auch schon in den Jagdgründen. Deswegen bekam die noch, was den anderen verwehrt blieb.
Allerdings ist 792 ein fragwürdiges Geschoss. Trotz Rauchverbotes raucht er regelmäßig, steht sich die Schuhsohlen ab und pendelt dann leer zwischen Strecke, Heimatbf., Hw., Radsatzdrehbank, Heimatbf. und Strecke (erstmal...) Was der schon für Plattbeene hatte, auf der Drehbank "rund gemacht" wurde; auch vorzeitige Neubereifung, da das Abdrehen ja i'wann die Bandage "geschafft" hat. Wir meinen, es wäre sicher billiger gewesen, die Zähleinrichtung in einen anderen 790er zu verpflanzen: einmaliger Aufwand und die 792 wäre längst bei ihren Geschwistern... (Allerdings ist 798 auch so ein unsicherer Kantonist.) Die Zählbw. glänz(t)en eh nicht durch Überzuverlass. 730 war auch ein merhmaliger Raucher, 909 u. 910 nicht die besten betr. Bremshydraulik. Auch 731, 732 und 2055 waren nicht die ausdauerndsten Vertreter der Zunft. Mit den 2140ern und der 911, 912 hat man verlässlichere Zeitgenossen für das Zählen bekommen, was gut so ist, denn deswegen wurden/werden diese Wagen relativ schnell wieder repariert, aber wenn das öfters nötig ist, blockiert es eben Arbeiten an Nicht-Zählern.
Die ersten 4 Fahrradbw. sind ja die älteren, und 792 wäre ohne Maßnahmen, die ihr wegen ihrer Fg.-Zähleinrichtung zuteil wurden, auch schon in den Jagdgründen. Deswegen bekam die noch, was den anderen verwehrt blieb.
Allerdings ist 792 ein fragwürdiges Geschoss. Trotz Rauchverbotes raucht er regelmäßig, steht sich die Schuhsohlen ab und pendelt dann leer zwischen Strecke, Heimatbf., Hw., Radsatzdrehbank, Heimatbf. und Strecke (erstmal...) Was der schon für Plattbeene hatte, auf der Drehbank "rund gemacht" wurde; auch vorzeitige Neubereifung, da das Abdrehen ja i'wann die Bandage "geschafft" hat. Wir meinen, es wäre sicher billiger gewesen, die Zähleinrichtung in einen anderen 790er zu verpflanzen: einmaliger Aufwand und die 792 wäre längst bei ihren Geschwistern... (Allerdings ist 798 auch so ein unsicherer Kantonist.) Die Zählbw. glänz(t)en eh nicht durch Überzuverlass. 730 war auch ein merhmaliger Raucher, 909 u. 910 nicht die besten betr. Bremshydraulik. Auch 731, 732 und 2055 waren nicht die ausdauerndsten Vertreter der Zunft. Mit den 2140ern und der 911, 912 hat man verlässlichere Zeitgenossen für das Zählen bekommen, was gut so ist, denn deswegen wurden/werden diese Wagen relativ schnell wieder repariert, aber wenn das öfters nötig ist, blockiert es eben Arbeiten an Nicht-Zählern.
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