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Re: PEG-Talent an NEB verkauft?

Verfasst: 13.02.2013 09:47
von T6A2mod
RS1 von der PEG wird die NEB nicht bekommen, da die schon verkauft sind. Sie fahren unter anderem für die SWEG und HzL in Baden-Württemberg. Die Frage ist nun wie man die anderen Strecken betreiben möchte. Die Durchbindung der RB26 ist nur für die Zugpaare vorgesehen, die heute bereits einen dementsprechenden Anschluss in Kostrzyn haben. Die Umläufe werden auch mit Sicherheit mit den PESA Link besetzt. Sollten die übrigen Umläufe durch Talente bewältigt werden könnte man einige freistellen. Sollte man die RB26 vollständig auf PESA Link umstellen benötigt man keine weiteren Talente, da ja auf den anderen Linien weiterhin RS1 fahren sollen und man dafür bestimmt die ODEG-RS1 erwirbt.

Re: PEG-Talent an NEB verkauft?

Verfasst: 13.02.2013 14:42
von koneggS
Sind die RS 1 der PEG wirklich alle verkauft oder nur vermietet? Immerhin wurde noch keiner umlackiert und das Halterkürzel D-PEG auch nicht entfernt, was bei Verkauf eigentlich umgehend zu erfolgen hat. Da die Fahrzeuge wirklich bei 3 oder 4 Unternehmen im Einsatz sind, kann hier auch schwer von Schlamperei einer Firma gesprochen werden.

Re: PEG-Talent an NEB verkauft?

Verfasst: 13.02.2013 19:58
von T6A2mod
Stimmt sie sind vermietet. Das dritte Unternehmen ist die Regenthalbahn die weitere zwei Triebwagen gemietet hat. Vom Alter her nimmt sich zwischen den PEG-RS1 und den ODEG-RS1 in Brandenburg nicht viel. Die ODEG-Fahrzeuge sind teilweise bis zu ein Jahr jünger. Bleibt nunmehr abzuwarten was kommt.

Eigentümer und Betreiber (Fahrzeughalter)

Verfasst: 14.02.2013 00:43
von Manitou
Der Eigentümer muß nicht Betreiber (und damit Fahrzeughalter) sein. Er kann das Fahrzeug auch vermieten/verleasen, wobei der Eigentümer lediglich das Eigentum im Kapitalsinn (z.B. Recht auf Erlös bei Weiterverkauf, Anspruch auf die Versicherungsleistung bei Totalschaden), der Mieter/Leasingnehmer jedoch alle Rechte und Pflichten im eisenbahnrechtlichen Bereich (Betreiber und Fahrzeughalter) hat. Insofern kann bei einem Verkauf die Übertragung der Rechte und Pflichten als Fahrzeughalter später erfolgen, wenn das Fahrzeug vom Käufer an dern Verkäufer vermietet wird.

Re: PEG-Talent an NEB verkauft?

Verfasst: 14.02.2013 01:29
von koneggS
Das ist richtig, aber bei EVU die selbst als Halter auftreten eher unüblich.