Huhu,
Gelblichter sind aber frei erwerblich und jeder Dödel kann auf sein Dreirad ein Gelblicht montieren, wenn es ihm Spaß macht...
Du kannst dir solche Rundumkennleuchten in allen Farben bei den Herstellern ganz offiziell besorgen. Allerdings musst du bestimmte Dinge erfüllen, wenn du bsw. eine gelbe Leuchte montieren willst. Hier mal ein kleiner Auszug aus der StVZO, §52 (4)
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in § 52 (4), wer Gelblicht benutzen darf:
Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
Baust du dir die Dinger auf die Kalte drauf wirds teuer.
Was die Dispatcherfahrzeuge mit Blaulicht angeht, so haben die schon ihre wahre Berechtigung. Die Rettungskräfte sind teilweise auch vor Ort auf die Unterstützung der Dispatcher angewiesen. bzw umgedreht. Alleine um den Rettungskräften vor Ort Arbeits- und Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Vor Ort Umleitungen koordinieren, evtl. gezielt Hilfsgeräte anzufordern usw. Auch wenns in Betriebs-und Anlagenbereiche der Bahn/Tram geht können die Rettungskräfte nicht alles wissen und müssen notfalls sogar eingewiesen werden. Da muss nicht erst was schlimmes passiert sein. Es reicht schon aus, wenn Gefahr besteht, dass schlimmeres passiert. Ohne das Feuerwehr oder Polizei unbedingt hinzugezogen oder benötigt werden. Wenn z.B ein Halteseil der Oberleitung abgerissen ist reicht ein Dispatcherfahrzeug und die Gefahrenstelle zu sichern bis ein Turmwagen kommt. Und da gibt es noch einige andere Beispiele. Das sollte aber fürs erste reichen
MfG Senny