HU bei historischen Fahrzeugen

Sonstiges zum Thema Straßenbahnen: Hier wird über das diskutiert, was thematisch nicht in die anderen Foren passt
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Tatra-Fan
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Beitrag von Tatra-Fan »

Im moment hat der T6 auch Originale drunter ;)
Nur wird/soll er demnächst eine HU bekommen, und damit das nicht 2 Jahre dauert, nimmt man halt zweit Drehgestelle
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Jörg
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Beitrag von Jörg »

Tatra-Fan hat geschrieben:Nur wird/soll er demnächst eine HU bekommen, und damit das nicht 2 Jahre dauert, nimmt man halt zweit Drehgestelle
Hmm, das versteh ich nich so ganz :?

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koneggS
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Beitrag von koneggS »

ich auch nicht. Wieso soll der ne HU bekommen, der is doch erst 2 oder 3 Jahre unterwegs!?

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Tatra-Fan
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Beitrag von Tatra-Fan »

Bei Historischen Fahrzeugen gilt eine HU ebenfalls ab 500.000km oder 4 Jahre (nicht 8 )
Die 2000 bekommt auch bald eine ;)
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Incentro
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Beitrag von Incentro »

Tatra-Fan hat geschrieben:Bei Historischen Fahrzeugen gilt eine HU ebenfalls ab 500.000km oder 4 Jahre (nicht 8 )
Die 2000 bekommt auch bald eine ;)
Kann man das irgendwo nachlesen? Die gleiche Kilometergrenze aber die halbe Zeit festzulegen, würde doch bedeuten, dass man historische Wagen mehr bewegen müsste als Linienwagen was jedoch normalerweise nicht gemacht wird. Wenn ein HTw alle 4 Jahre in die HU müsste, würde es sich doch für keinen Betrieb lohnen die Fahrzeuge überhaupt fahrfähig vorzuhalten. Und wer legt eigentlich fest, ab wann ein Wagen als HTw mit HTw-Fristen zu behandeln ist? Die einen fahren mit Wagen von 1968 im Linienverkehr und die anderen haben einen HTw von 1985. Warum sollte der öfter eine HU benötigen als erster?

Chris

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Sithis
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Beitrag von Sithis »

http://bundesrecht.juris.de/strabbo_1987/__57.html

Da steht eigentlich auch nichts anderes.
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Incentro
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Beitrag von Incentro »

Hallo,
ich kopiere mal das wichtigste aus unmoderns Link:
§ 57 Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
(3) Inspektionen sind planmäßig wiederkehrend innerhalb folgender Fristen durchzuführen
11. Fahrzeuge, nach Zurücklegung von 500.000 km, spätestens jedoch nach 8 Jahren.

(5) Die Technische Aufsichtsbehörde kann in besonderen Fällen die Fristen nach Absatz 3 für Betriebsanlagen und Fahrzeuge verlängern. Sie kann bei Betriebsanlagen und Fahrzeugen mit technischen Besonderheiten kürzere Fristen festsetzen.
Absatz 3 legt also die HU-Frist fest und nach Absatz 5 kann diese sowohl verlängert als auch verkürzt werden. Allerdings geht daraus keine generelle Verkürzung für HTw hervor.

Chris

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Sithis
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Beitrag von Sithis »

Tja, vielleicht eine Idee, daß Htw oftmals auch Fahrzeuge z.B. aus den 20ern sind und man davon ausgeht, daß diese anfälliger sind als neuere Fahrzeuge?
Daß davon auch "junge" Htw betroffen sind, ist vielleicht unlogisch, aber typisch deutsche Gesetzgebung, wenn man so nachdenkt.
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koneggS
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Beitrag von koneggS »

aber wie stellst du als GEsetzgeber sicher, bei welchen Fahrzeugen es sich um hist. Fahrzeuge handelt?

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Tatra-Fan
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Beitrag von Tatra-Fan »

also wenn mir dass ein gute Bekannter sagt (der im Museum arbeetet) dann wirds wohl stimmen ....
Außerdem hat der Htw 2000 und der T6A2 besondere Anlagen :P
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Sithis
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Beitrag von Sithis »

Außerdem hat der Htw 2000 und der T6A2 besondere Anlagen
Und die wären?

PS: Langsam könnte man das Thema ja mal teilen.
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Jörg
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Beitrag von Jörg »

Unmodern hat geschrieben:PS: Langsam könnte man das Thema ja mal teilen.
Ich habs mal ganz langsam geteilt :wink: ...

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Tatra-Fan
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Beitrag von Tatra-Fan »

Wo steht eigentlich geschrieben dass man die HU alle 500.000km machen MUSS - von man <darf nicht früher als 500.000km> steht da nix :P
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koneggS
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Beitrag von koneggS »

ja klar kann man ne HU so oft machen wie man will.
Aber wozu hab ich Geld für den T6A2 gespendet (bzw. dem Museum), wenn er anscheinend so minderwertig aufgearbeitet wurde, dass er jetzt wieder ne HU braucht bzw. man anscheinend so viel Geld und Freizeiz hat, dass man dem Teil schon wieder ne HU verpasst. Die sollen erstmal mit dem BDE fertig werden!

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Sithis
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Beitrag von Sithis »

Vielleicht hat das Ding auch generell etwas Qualitätsprobleme? Möglich wäre es doch. Ist ja immerhin ein Prototyp.

Wer der Meinung ist, sein Geld sei da nicht gut angelegt, kann es auch gerne mir geben.
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